20 Tonnen Fisch starben 2015 in der damals durch Löschwasser verseuchten Jagst. Der Wiederaufbau der Population läuft schleppend - und der Kormoran stört. Der gefräßige Vogel darf weiter vertrieben und geschossen werden. (c) proplanta
Die Fischhegegemeinschaft Jagst und der Landesfischereiverband nahmen ihre Klage gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Abschusserlaubnis zurück, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte.
Beide hätten sich außergerichtlich geeinigt, ein für Februar geplanter Verhandlungstermin wurde gestrichen. Das Regierungspräsidium kündigte an, die Anzahl an Kormoranen an der Jagst «effizienter und naturverträglicher» regulieren zu wollen.
Hintergrund ist ein Düngemittel-Unglück an der Jagst vor rund zweieinhalb Jahren. Nach einem Mühlenbrand Mitte 2015 verseuchte Löschwasser das Flüsschen, 20 Tonnen Fisch verendeten. Problem ist, dass der Kormoran den schwierigen Wiederaufbau des Fischbestandes behindert.
Das Regierungspräsidium erlaubte daher 2016 die Vertreibung des Fischfressers: Pro Jahr dürfen außerhalb der Naturschutzgebiete 50 Kormorane geschossen werden, in fünf Jahren jedoch nicht mehr als 170. Den Fischereiverbänden war das zu wenig.
Land, Naturschützer und Fischer starten im Januar eine Schulung zur Kormoranzählung. Gemeinsam wolle man in den nächsten drei Jahren versuchen, das Verhalten des Kormorans an der Jagst besser zu verstehen, um ihn effektiver lenken zu können - mit Vertreibung und, wo nötig, mit Abschuss.
«Je weniger Unruhe das Vergrämen ins Gebiet bringt, um den Kormoran zu vertreiben, umso besser ist das für die restliche Vogelfauna», sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.