Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
10.11.2011 | 06:14 | Taubentöten 

Streit um Lizenz zum Taubentöten geht vors Bundesgericht

Limburg/Kassel - Darf ein Falkner im Auftrag von Unternehmen oder Städten Tauben töten? Mit dieser Frage wird sich nun voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen.

Tauben
Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Hessen zwischen einem Falkner und einem Landkreis, der dem Mann das gewerbsmäßige Taubentöten verbieten wollte. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat vor kurzem aber anders entschieden. Gegen das Urteil hat der Kreis Limburg-Weilburg nun Revision eingelegt, wie beiden Parteien am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa bestätigten.

In den kommenden Wochen muss der Landkreis begründen, warum er mit dem jüngsten VGH-Urteil nicht einverstanden ist. 2012 könnte dann in Leipzig eine weitreichende Entscheidung über die Lizenz zum Taubentöten fallen. Die Revision gegen das Urteil war wegen grundsätzlicher Bedeutung (AZ: 8 A 396/10) zugelassen worden. Der Rechtsstreit durch die Instanzen dauert nun schon rund drei Jahre.

Die Kasseler Richter hatten Anfang September geurteilt, dass verwilderte Straßentauben Schädlinge seien, wenn sie in großen Schwärmen auftreten. «Das ist der Fall bei Schwärmen ab einer Größenordnung von etwa zehn Tieren pro 100 Quadratmeter Grundfläche», schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Es müsse unter anderem nicht hingenommen werden, dass Tauben Schäden an Gebäuden hinterlassen.

Ein Falkner aus dem mittelhessischen Villmar hatte gegen den Landkreis Limburg-Weilburg geklagt, weil er Tauben mit einer Falle fangen wollte, töten und später an seine Greifvögel verfüttern wollte. Die Veterinärbehörde hatte ihm das aber untersagt. Zuvor hatte ein Unternehmen aus Rüsselsheim den Falkner beauftragt, die Taubenplage auf dem Firmengelände zu beseitigen. Laut dem Landkreis durfte der Vogel-Experte die Tiere zwar fangen, musste sie aber andernorts wieder freilassen.

Der Leiter des Veterinäramtes, Rüdiger Fluck, sagte, es gebe tierfreundlichere Methoden, um mit Taubenansammlungen fertig zu werden. Das Fangen und Einsperren in dem speziell vom Falkner entwickelten Fangschlag sei ungeeignet. Besser sei es womöglich, Taubenhäuser aufzustellen. Tauben-Eier könnten außerdem aus den Nestern genommen werden, um die Zahl der Tiere zu dezimieren.

Falkner Berthold Geis hofft, dass eine Entscheidungen in Leipzig für ihn und seine Geschäftsidee den Durchbruch bedeuten könnte: «Wenn ich recht bekomme, darf ich in ganz Deutschland Tauben töten und fangen.» Es hätten sich in der Zwischenzeit etliche leidgeplagte Interessenten gemeldet. Der Falkner argumentiert: Tauben können Krankheiten übertragen und mit ihrem Kot Schäden an Gebäuden verursachen. Dies bestätigten bereits zahlreiche Fachleute - und auch noch mal die VGH-Richter. In Deutschland haben bisher Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verwilderte Tauben als Schädlinge eingestuft. (dpa/lhe)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken