Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Arnsberg einen Eilantrag des Kreises Siegen-Wittgenstein auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung abgewiesen. Der Kreis wollte den Trägerverein des Artenschutzprojektes per Gerichtsentscheidung dazu bringen, seine Verpflichtungen in der sogenannten Freisetzungsphase der Herde aufzunehmen.
Dies ist aber nach Überzeugung der Verwaltungsrichter unzulässig, weil der Kreis als Ordnungsbehörde seine eigenen Eingriffs- und Regelbefugnisse zuerst ausschöpfen müsse, bevor er ein Gericht anruft. Gegen die Entscheidung aus Arnsberg kann der Kreis Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen (Az.: 1 L 1228/22).
Der Kreis hatte kürzlich die Abwicklung des Projektes verkündet, nachdem der Trägerverein die Kündigung der bisherigen Vereinbarungen erklärt hatte. Dem vorausgegangen waren jahrelange juristische Auseinandersetzungen bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Waldbauern aus dem benachbarten Hochsauerland hatten erfolgreich gegen das Projekt mit Sitz in Bad Berleburg geklagt, weil die Tiere an ihren Buchen erhebliche Schäden verursacht hatten.
Der Kreis hatte Ende September den Trägerverein kritisiert und von einem «rechtlichen Kniff» gesprochen, nachdem dieser die Herde für herrenlos erklärt hatte. Laut Trägerverein war die Vertragskündigung die letzte Möglichkeit, «den Wisenten im Rothaargebirge eine Zukunft in Freiheit zu geben». Man habe das Eigentum an den Tieren aufgegeben, womit die Rinder nun «in die Zuständigkeit des Landes NRW» fielen. Das Wiederansiedlungsprojekt sei als «abgeschlossen», die Aufgabe des Vereins als «beendet» anzusehen.
Nach der Entscheidung des Gerichts sieht sich der Kreis in seiner Auffassung bestärkt, dass der Verein seinen Pflichten unverzüglich wieder nachkommen muss. Laut Mitteilung werde die Kreisverwaltung ansonsten ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen.
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