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19.07.2019 | 15:25 | Luftreinhalteplan 

Stuttgart: Fahrverbote für Euro-5-Diesel nun doch ab 2020?

Stuttgart - Einige der wichtigsten Verkehrsadern in Stuttgart sind künftig auch für Autos mit Euro-5-Diesel tabu - sofern die Stickstoffdioxid-Grenzwerte bis dahin nicht doch eingehalten werden.

Euro-5-Diesel Fahrverbote Stuttgart 2020
Sollten die Schadstoffwerte nicht deutlich sinken, müssen künftig noch mehr Diesel-Besitzer in Stuttgart ihren Wagen stehenlassen. Den Gerichten dürfte auch das aber wohl nicht reichen. (c) proplanta
Die Fahrverbote auf vier Straßenabschnitten, darunter auch das bislang besonders mit Luftschadstoffen belastete Neckartor, sollen im Luftreinhalteplan ergänzt werden und vom 1. Januar 2020 an gelten. Darauf hat sich die grün-schwarze Landesregierung geeinigt, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Freitag sagte.

Über den Beschluss (Az.: 17 K 1582/19) hatten zuvor «Südwest Presse» und «Badische Zeitung» berichtet. Betroffen sind neben der Bundesstraße 14 am Neckartor auch die Hohenheimer, die Heilbronner und die Hauptstätter Straße - alles wichtige Ausfallstraßen.

Flächendeckende Fahrverbote in der gesamten Stuttgarter Umweltzone, wie es sie seit Jahresbeginn für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt, seien für Euro-5-Diesel weiterhin nicht vorgesehen, hieß es. Mit dem Thema und den nächsten anstehenden Maßnahmen werde sich nach der Sommerpause ein Koalitionsausschuss befassen, hieß es aus Regierungskreisen.

Das Land ist eigentlich per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, sogenannte zonale Verbote im Luftreinhalteplan zumindest einzuplanen, weigert sich aber beharrlich. Erst am Donnerstag hatten Richter dem Land deshalb auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erneut ein Zwangsgeld von 10.000 Euro aufgebrummt und deutliche Worte für das Handeln von Grün-Schwarz gefunden: Baden-Württemberg weigere sich «unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher Grundsätze», der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Dass sich die Landesregierung so etwas sagen lassen müsse, sei extrem bedenklich, kritisierte Grünen-Landeschef Oliver Hildenbrand. Er sieht die Schuld beim Koalitionspartner. «Wir können es der CDU nicht durchgehen lassen, dass sie ihre ideologischen Spielchen über rechtsstaatliche Grundsätze stellt», sagte er.

Die SPD-Fraktion sieht in streckenbezogenen Fahrverboten «reine Heuchelei», weil sie entweder Pendlern den Weg zur Arbeit versperrten oder Schleichwege durch Wohngebiete verstopften. «Im Grunde ist diese Regelung eine Bankrott-Erklärung für die CDU, die versprochen hat, dass es in Stuttgart keine Euro-5-Diesel-Fahrverbote geben wird», resümierte der verkehrspolitische Sprecher Martin Rivoir.

Die Landesregierung vertritt den Standpunkt, dass flächendeckende Fahrverbote nicht mehr notwendig seien. Sie argumentiert, dass sich die Luft seit dem ersten Gerichtsurteil 2017 deutlich verbessert habe und noch weiter verbessern werde. Die Prognosen gehen aber nicht davon aus, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft in absehbarer Zeit eingehalten wird.

Es bestehe aber die Aussicht, dass der für die Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten maßgebende Wert von 50 Mikrogramm «an sämtlichen Messstellen in Stuttgart praktisch erreicht werden kann», heißt es in dem Papier, auf das sich die Koalition geeinigt hat und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Bundesregierung hatte diesen Wert vor einigen Monaten festgelegt, um die Zahl der Fahrverbote möglichst gering zu halten. Ob das einfach so geht, ist aber unklar. Baden-Württembergs höchste Verwaltungsrichter in Mannheim haben schon betont, dass sie die Regelung äußerst kritisch sehen.

Einmal hat das Land bereits 10.000 Euro Zwangsgeld bezahlt. Die Konsequenzen sind überschaubar, weil das Geld an die Justizkasse geht und damit letztlich beim Land bleibt. Die Umwelthilfe will deshalb schärfere Sanktionen erreichen. «In unseren Bemühungen für die 'Saubere Luft' in Stuttgart stehen wir nun kurz davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu beantragen», betonte ihr Geschäftsführer Jürgen Resch am Freitag.

Ob eine solche Zwangshaft rechtlich möglich ist und gegen wen sie dann verhängt würde, ist umstritten. Am 3. September will sich der Europäische Gerichtshof damit befassen.
dpa
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