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06.07.2010 | 17:07 | Bibermanagement  

Tack: Schutz der Hochwasseranlagen hat absolute Priorität

Potsdam/Lebus - „Bibermanagement an Hochwasserschutzanlagen“ stand im Mittelpunkt der 3. Biberkonferenz. „Der Schutz der Hochwasseranlagen hat für uns absolute Priorität.

Biber
(c) proplanta
Wir dulden keine Beschädigungen der Deiche durch den Biber. Allerdings brauchen wir intelligente Lösungen durch ein koordiniertes Bibermanagement“, so Umweltministerin Anita Tack (Linke). Die Landkreise sollen ihre Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmen im Rahmen eines Bibermanagements behalten. Das Ministerium wird den Landkreisen rechtliche Hinweise für die Ausübung des Ermessens übergeben. „Damit haben die Kreise alle Möglichkeiten, Maßnahmen des Bibermanagements anzuordnen“, sagt die Ministerin.

Vertreter des Landkreises Märkisch-Oderland, des Umweltministeriums und des Landesumweltamtes hatten gemeinsam Vorschläge zum Bibermanagement diskutiert. Der Präsident des Landesumweltamtes Matthias Freude wertete das Hochwasser 2010 aus und berichtete über die an den Deichen festgestellten Bauten des Bibers: „Obwohl wir an vielen Pegeln das zweithöchste jemals an der Oder gemessene Hochwasser erlebt haben und die Deiche eine harte Bewährungsprobe hatten, gab es noch nie so wenig Schäden zu beklagen. Eine akute Gefährdung der Deiche durch Biberbauten bestand zu keinem Zeitpunkt“, so Freude.
 
Künftig soll ein Mitarbeiter der Naturwacht Brandenburg  die Aufgabe des Bibermanagements an den Hochwasserschutzanlagen übernehmen.  Der Bibermanager ist dabei nicht nur für die Überwachung  der Deiche zuständig, sondern soll bei Schäden deren Beseitigung koordinieren und  auch Bauten des Bibers beseitigen können. „Schon jetzt zeichnet sich für mich ab, dass der Wegfang der Biber in extremen Gefährdungssituationen eine der zentralen Aufgaben der Bibermanager sein wird. Bibermanagement bedeutet aber auch, neue Wege zu beschreiten, wie z.B. die Anlage von Wildrettungshügeln, um den Bibern in den unkritischen Bereiches des Vorlandes eine attraktive Alternative anzubieten“, sagt Freude.
 
Für die Vertreter des Landkreises Märkisch-Oderland stand auch der Umgang mit Biberschäden in den Grabensystemen des Oderbruchs im Vordergrund. Für die Beseitigung dieser ist der jeweilige Unterhaltungspflichtige zuständig, die Gewässer- und Unterhaltungsverbände für die Kulturlandschaft hinter den Deichen und für Straßenbäume der Träger der Straßenbaulast. Die Gewässer- und Unterhaltungsverbände haben aber hierbei die Möglichkeit, dass Sachkosten aus Mitteln der Förderrichtlinie „Integrierte ländliche Entwicklung“ finanziert werden können. Für die Gewässer 2. Ordnung wird sich das Land an einer anteiligen Finanzierung eines Bibermanagers beteiligen. (PD)
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