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10.09.2021 | 00:02 | Flutkatastrophe 

U-Ausschuss arbeitet Hochwasserkatastrophe in NRW auf

Düsseldorf - Die Hochwasserkatastrophe von Mitte Juli mit vielen Toten und Milliardenschäden wird in Nordrhein-Westfalen von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet.

Hochwasserkatastrophe
Wie kann die Hochwasserkatastrophe am besten aufgearbeitet werden? Dazu haben Koalition und Opposition unterschiedlichen Ansichten. Ein Untersuchungsausschuss, das schärfste Mittel der Opposition, steht fest. Ob es auch eine Enquetekommission geben wird, ist dagegen fraglich. (c) proplanta
Die Oppositionsfraktionen SPD und Grüne setzten im Landtag in Düsseldorf am Donnerstag ein solches Gremium mit einem gemeinsamen Antrag ihrer Abgeordneten durch, der 68 Fragen auflistet. Darunter: Wann wurde Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) informiert? Der Ausschuss soll bereits die Tage vor dem Starkregen und dem Hochwasser beleuchten - ab 9. Juli, als es vom EU-System EFAS die erste Warnung gegeben habe.

Der Antrag wurde mit Stimmen von SPD und Grünen nach einer knapp einstündigen Debatte angenommen. Allein die SPD hätte genug Stimmen gehabt, den U-Ausschuss durchzusetzen. CDU, FDP und AfD enthielten sich. Gegenstimmen gab es nicht. Die AfD hatten einen eigenen Antrag für einen Flut-Untersuchungsausschuss gestellt, der nicht die nötige Stimmenzahl erreichte. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen.

Die Koalitionsfraktionen CDU und FDP hatten im Vorfeld eine Enquetekommission vorgeschlagen und dabei auf das Vorgehen in Rheinland-Pfalz verwiesen. Anders als in einem Untersuchungsausschuss sei die Arbeit einer Enquetekommission in die Zukunft gerichtet und könnte in der bis Mai reichenden Wahlperiode einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen, hatte die CDU argumentiert.

Die Einsetzung einer Enquetekommission im NRW-Landtag zusätzlich zum Untersuchungsausschuss ist aber eher unwahrscheinlich. SPD und Grüne machten zwar deutlich, dass sie eine Enquetekommission unterstützen würden als Ergänzung. Aber keine Seite legte einen Antrag vor. Stefan Kämmerling (SPD) fragte in Richtung der Koalition, wo denn ihr Antrag abgeblieben sei. «Wo ist das Ding?» Er brachte die Oktober-Sitzung ins Spiel, um eine Enquetekommission einzusetzen.

CDU und FDP äußerten die Befürchtung, dass der U-Aussschuss mit Aktenanforderungen oder Befragungen von Kommunalpolitikern die Verwaltungen gerade jetzt belasten werde. Die Behörden vor Ort hätten besseres zu tun, als Akten zusammenzustellen, sagte Thomas Schnelle (CDU). Die Erfahrungen zeigten, was ein Untersuchungsausschuss an Berichten auslöse, sagte auch Marc Lürbke (FDP). Es stehe aber außer Frage, dass die Ereignisse im Parlament aufgearbeitet werden müssten.

Johannes Remmel (Grüne) verteidigte die Einsetzung des U-Ausschusses. «Im Kern geht es um das Vertrauen in Demokratie.» Die Menschen erwarteten, dass der Staat sie vor Gesundheitsgefahren beschütze. Das Vertrauen in den Schutz sei aber erschüttert. Es gehe nicht um Schuld und Sühne, sondern um politische Verantwortung. Das Vertrauen müsse durch den Untersuchungsausschuss wiederhergestellt werden, betonte er.

Die AfD hielt der Regierung vor, keine Fehler eingeräumt zu haben. Regierungschef Laschet und Innenminister Herbert Reul (CDU) habe offenbar der Mut gefehlt, eine Entscheidung über die Evakuierung der Risikogebiete zu treffen, sagte der Abgeordnete Andreas Keith.

Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten Mitte Juli in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen verwüstet. Nach ersten Schätzungen entstanden allein in NRW Schäden in Höhe von etwa 13 Milliarden Euro, 49 Menschen starben.

Für die bis zu 12,3 Milliarden Euro Wiederaufbauhilfe von Bund und Länder zugunsten der Flutgebiete in Nordrhein-Westfalen schaffte der Landtag per Eilverfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen. Einen Tag vor der Bundesratssitzung zum insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro dicken Bund-Länder-Paket stimmte der Landtag am Donnerstag einstimmig für den Nachtragshaushalt 2021 und die Einrichtung eines Sondervermögens.
dpa/lnw
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