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02.12.2021 | 03:21 | Problemwölfe 

Über Auskunftspflicht zu Wolfsabschuss wird vor Gericht entschieden

Bückeburg - Darf die rot-schwarze Landesregierung Informationen über zum Abschuss freigegebene Wölfe geheimhalten?

Wölfe in Niedersachsen
Die Rückkehr der Wölfe nach Niedersachsen ist ein hochemotionales Thema. Vielerorts sind die Fronten zwischen Wolfsschützern und Nutztierhaltern verhärtet. Oppositionspolitiker verlangen in Sachen Wolf mehr Transparenz von Umweltminister Lies. (c) proplanta
Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Mittwoch beschäftigt. Drei Grünen-Abgeordnete hatten zu den Abschussgenehmigungen im Februar eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt, doch das Umweltministerium verweigerte Auskünfte zu einzelnen Fällen.

Zur Begründung hieß es, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Weil die Grünen dies anders sehen, zogen sie vor das höchste Verfassungsgericht im Land. (StGH 1/21)

Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss freigegeben werden - etwa wenn sie Menschen zu nahe gekommen sind oder wolfsabweisende Zäune mehrfach überwunden und Schafe, Rinder oder Pferde gerissen haben.

In einer zweieinhalbstündigen Verhandlung stellten die Richter den Vertretern der Landesregierung, darunter Umweltstaatssekretär Frank Doods, zahlreiche Fragen. Unter anderem ging es nach Auskunft eines Gerichtssprechers darum, warum nach dem Abschuss eines Wolfes das Umweltministerium sehr wohl Details etwa zum ungefähren Ort der Tötung des Tieres mitgeteilt hatte. Seine Entscheidung will der Staatsgerichtshof am 8. Februar (10.00 Uhr) verkünden.

Die Grünen zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung. Ihnen gehe es um mehr Transparenz und Überprüfbarkeit von Wolfsabschüssen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer der dpa. «Wir wollen nicht wissen, wer der Jäger ist. Wir wollen wissen, warum soll dieser Wolf getötet werden.» Nur so könnten die Genehmigungen mit Klagen von Umweltverbänden rechtlich überprüft werden. Die Geheimniskrämerei sei verfassungswidrig.

Von Geheimniskrämerei könne keine Rede sein, sagte dagegen der Umweltstaatssekretär. Die Abgeordneten seien in vertraulicher Sitzung ausführlich unterrichtet worden. Es gehe darum, diejenigen zu schützen, die an Wolfsentnahmen beteiligt seien wie betroffene Weidetierhalter, zum Vollzug beauftragte Personen oder Jägerinnen und Jäger.

«Hier müssen wir feststellen, dass diese nicht nur beleidigt werden, sondern teilweise auch bedroht werden», sagte Doods. In der Verhandlung wurde nach Angaben des Gerichtssprechers auch thematisiert, welche konkreten Anhaltspunkte es dafür gibt, dass Beteiligten Ehrverletzungen oder Körperverletzungen drohten.

Im Internet gebe es Hass und Drohungen auf beiden Seiten, also von Wolfsgegnern und Wolfsbefürwortern, sagte Meyer. «Ich wurde auch schon bedroht.» Diese Taten müssten individuell strafrechtlich verfolgt werden. Die Landesregierung dürfe auch in bestimmten anderen Fällen nicht Informationen verheimlichen, um mögliche Straftaten zu verhindern - etwa bei Atommülltransporten.

Dem Grünen-Politiker zufolge wurden in Niedersachsen bisher zehn Wölfe offiziell zum Abschuss freigeben. Kein einziger der gesuchten Leitwölfe sei getötet worden, stattdessen habe es vier Fehlabschüsse von Jungtieren gegeben, kritisierte der frühere niedersächsische Agrarminister. «Wir lehnen nicht generell den Abschuss von Problemwölfen ab», sagte er. «Was wir ablehnen, ist eine willkürliche Jagd.» Wenn in Hannover ein Schaf gerissen werde, könne man nicht in Lüneburg einen Wolf töten.

Wolfsichtungen



dpa/lni
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