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24.03.2022 | 14:05 | Wolfsmanagement 

Umgang mit Problemwölfen in NRW neu geregelt

Düsseldorf - Der Umgang mit sogenannten Problem-Wölfen in Nordrhein-Westfalen soll künftig klarer geregelt werden.

Wölfe in NRW
Neue Verordnung regelt Umgang mit «Problem-Wölfen». (c) proplanta
Das Landeskabinett hat eine neue Wolfsverordnung beschlossen, wie das Umweltministerium am Donnerstag bestätigte. Sie schafft rechtliche Grundlagen, um das aktive Vertreiben und im Extremfall auch den Abschuss von Wölfen möglich zu machen.

«Am Niederrhein funktioniert die viel beschworene Co-Existenz von Wolf und Mensch einfach nicht. Das Wolfsrudel dort stresst Bürger, Schäfer, Landwirte und Ponybesitzer unglaublich», sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) der «Rheinischen Post» (Donnerstag). Zudem belaste es den Haushalt ihres Ministeriums: «Im schlimmsten Fall würde mich dieses einzelne Rudel elf Millionen Euro kosten, wenn man Herdenschutz auf allen Weiden und Pferdekoppeln im Wolfsgebiet umsetzen würde.»

Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt. Die neue Verordnung regelt die Ausnahmen, nach denen die Tiere vergrämt oder getötet werden dürfen. Die Entnahme, also der Abschuss, ist demnach etwa zulässig, wenn ein Wolf Menschen verletzt oder sich aggressiv verhalten hat.

Vergrämt werden dürfen Wölfe künftig zum Beispiel, wenn sie sich Menschen auf unter 30 Metern Entfernung nähern. «Vergrämen» bedeutet das Vertreiben mit vorübergehenden Schmerzen, in Niedersachsen etwa durch Beschuss mit Gummigeschossen.

Wolfsvorkommen



dpa/lnw
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