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10.11.2007 | 12:37 | Wasserschutz 

Wasserrahmenrichtlinie: Die Zeit läuft!

Braunschweig - Bis 2015 muss Grund- und Oberflächengewässer in der EU in einem guten quantitativen bzw. ökologischen und chemischen Zustand sein. Signifikante Belastungstrends sind umzukehren. So sieht es die 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vor.

Wasserrahmenrichtlinie
(c) proplanta
Für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie stellen Gewässerbelastungen durch diffuse Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft eine besondere Herausforderung dar. Welche Wasserschutzmaßnahmen sollten künftig umgesetzt werden? Hierzu wurden am Institut für Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro INGUS eine Maßnahmenübersicht erarbeitet und vertiefende Analysen durchgeführt.

Die Ergebnisse sind jetzt als Sonderheft 307 der Landbauforschung Völkenrode publiziert worden. Ausgangspunkt war das Projekt "Kosteneffiziente Maßnahmenkombinationen nach Wasserrahmenrichtlinie zur Nitratreduktion in der Landwirtschaft", das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) finanziert wurde.

Der erste Beitrag des von Bernhard Osterburg und Dr. Tania Runge herausgegebenen Sonderhefts enthält standardisierte Maßnahmenbeschreibungen und Bewertungen, die für die Auswahl geeigneter Maßnahmen herangezogen werden können. Die Einschätzung der ökologischen Wirksamkeit und der Kosten der Einzelmaßnahmen ermöglicht es, Maßnahmen mit günstiger Kostenwirksamkeit zu identifizieren. Da eine Maßnahmenauswahl nicht allein anhand der Kostenwirksamkeit vorgenommen werden sollte, werden ergänzende Angaben zur Umsetzbarkeit und zu anderen Umwelteffekten gemacht.

Darüber hinaus werden geeignete Maßnahmenkombinationen vorgestellt und eine Übersicht über die politischen Instrumente zur Umsetzung der WRRL im Bereich Landwirtschaft gegeben. Die gewählte Vorgehensweise gibt eine schnelle Übersicht über das bisher verfügbare Maßnahmenspektrum, dessen Wirksamkeit und Kosten.

Im zweiten Beitrag werden die Ergebnisse einer ausführlichen Literaturrecherche zur ökologischen Wirksamkeit und Eignung von Wasserschutzmaßnahmen vorgestellt. Demnach gibt es zwar eine Vielzahl von Publikationen zu möglichen Wasserschutzmaßnahmen. Einer Systematisierung von Ergebnissen und der Quantifizierung statistisch signifikanter Wirkungen sind aber Grenzen gesetzt. Eine Expertenbefragung hat zur Absicherung der Maßnahmenbewertung durch fachliche Einschätzungen und Erfahrungswerte beigetragen. Systematische, statistische Nachweise der Maßnahmenwirkung unter Praxisbedingungen stehen bisher aber noch aus.

Vor diesem Hintergrund wurden zwei massenstatistische Analysen durchgeführt, mit deren Hilfe statistisch signifikante Minderungen der N-Belastung für die wichtigsten Grundwasserschutz-Maßnahmengruppen sowie für die Agrarumweltförderung nachgewiesen werden konnten (dritter und vierter Beitrag des Sonderheftes). So ergab die statistische Auswertung langjähriger Herbst-Nmin-Werte aus der niedersächsischen Wasserschutzgebietsberatung deutliche Maßnahmenwirkungen.

Die Ergebnisse der Betriebsdaten-Analysen zeigen, dass Agrarumweltzahlungen dort besonders hohe Entlastungswirkungen bezüglich der Stickstoffbilanz und eine günstige Kostenwirksamkeit entfalten, wo sie nicht zur Extensivierung, sondern zur Steigerung der N-Ausnutzung bei hoher Viehbesatzdichte und Produktionsintensität beigetragen haben. Der Steigerung der gesamtbetrieblichen N-Effizienz sollte daher künftig mehr Beachtung geschenkt werden, da sie im Vergleich zur meist auf Grenzstandorte konzentrierten Extensivierung flächendeckend greifen kann. Gerade in Räumen mit hohen Belastungen bietet die N-Effizienzsteigerung ein bedeutendes Potenzial zur Minderung von Stickstoffemissionen.

Die Düngeverordnung nimmt bei der Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer einen besonderen Stellenwert ein. Sie ist als die wichtigste grundlegende Maßnahme der WRRL im Landwirtschaftsbereich anzusehen. Daher werden im fünften Teil des Sonderheftes ausgewählte Aspekte der im Jahr 2006 novellierten Düngeverordnung und ihre zu erwartenden Auswirkungen auf die Stickstoffbilanzen analysiert.

"Mit unserer Studie haben wir keine abschließende Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft vorgelegt.", so Projektleiter Bernhard Osterburg. "Systematische, auf ein umweltbezogenes Wirkungsmonitoring aufbauende und überregional geltende Wirkungsnachweise liegen bisher nicht in umfassender Weise vor.

Zukünftig sollte - ausgehend von den Experteneinschätzungen zur Maßnahmenwirksamkeit - eine verstärkte statistische Überprüfung auf Basis vorhandener Daten erfolgen." Die Implementierung der novellierten Düngeverordnung und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, beispielsweise der zunehmende Anbau nachwachsender Rohstoffe und der Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung können das Referenzsystem für die Bewertung von Wasserschutzmaßnahmen verändern und machen eine Fortschreibung der Maßnahmenbewertung notwendig. (FAL)
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