Während am Samstag bei trockenem
Sommerwetter in 10 der 14 Landkreise die zweithöchste Warnstufe vier mit «hoher Gefahr» herrschte, beruhigte sich mit aufziehendem Regen die Lage anschließend wieder.
Am Sonntag wurde nur noch für die Landkreise Uckermark und Havelland die Stufe vier gemeldet, in allen anderen Regionen galt wieder die Warnstufe drei mit «mittlerer Gefahr».
Der Deutsche Wetterdienst hatte für Sonntagnachmittag in Berlin und Brandenburg lokale Gewitter mit teils unwetterartigem
Starkregen,
Hagel und Sturmböen vorhergesagt. Dieselbe Warnung galt auch für den Montagnachmittag.
Unabhängig von der
Waldbrandgefahr ist es nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes in Brandenburg grundsätzlich verboten, in einem Abstand von weniger als 50 Metern zu einem Waldrand ein Feuer anzuzünden. Ab der Waldbrandstufe 4 gilt dies auch für
Waldbesitzer und Arbeiter im Rahmen genehmigter Maßnahmen.
Von der Warnstufe 4 an kann ein Wald von der Forstbehörde gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Davon wird nach Angaben des Umweltministeriums aber nur selten Gebrauch gemacht.