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31.07.2014 | 10:43 | Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern 
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Wolf wird nicht in Jagdrecht aufgenommen

Schwerin - Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) hat die Forderung von Koalitionspartner CDU nach Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht als unseriös zurückgewiesen.

Wolf in Deutschland
(c) Petra Kohlstädt - fotolia.com
Die Tierart sei auf vielfältige Weise gesetzlich streng geschützt. «Das heißt, wer den Wolf ohne Genehmigung bejagt, verstößt gegen internationales-, europäisches-, Bundes- und Landesrecht. Dies sollte jedem klar sein.

Daher ist eine Aufnahme ins Jagdrecht auch kein seriöser Vorschlag», erklärte Backhaus am Mittwoch in Schwerin. Seinen Angaben zufolge ist nur «im begründeten Einzelfall» der Abschuss eines Wolfes zulässig.

Den Wolf generell in das Jagdrecht aufzunehmen, bürde dem Jagdverband zudem erhebliche finanzielle und organisatorische Zusatzlasten auf.

Backhaus reagierte auf einen Vorstoß der CDU-Landtagsabgeordneten Beate Schlupp, die im Interesse der Tierhalter Bestandsregulierungen auch durch Bejagung des Wolfes gefordert hatte.

Jüngste Meldungen über den ersten Wolfsnachwuchs im Nordosten hätten bei Landwirten «nicht gerade Jubelstürme» ausgelöst, sagte Schlupp unter Hinweis auf frühere Angriffe von Wölfen auf Schafherden. Am Montag war anhand von Bildern aus einer Fotofalle der Nachweis erbracht worden, dass ein Wolfspaar in der Lübtheener Heide fünf Welpen hat.

Die Landesregierung habe in dem 2010 veröffentlichten Managementplan für den Wolf und weiteren Richtlinien Hilfen für betroffene Halter verankert, betonte Backhaus. Schäden an Haus- und Nutztieren könnten vom Land «bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben» ausgeglichen werden. Der Kauf besonderer Schutzzäune oder von Hütehunden werde mit bis zu 75 Prozent bezuschusst.

Die umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Mignon Schwenke, warnte vor einer Überzeichnung der Gefahren durch die Rückkehr der Wölfe. «Ich freue mich über den Zuwachs an Artenvielfalt, die MV für viele so attraktiv macht. Der Wolf gehört nach wie vor zu den international am strengsten geschützten Arten. Und dabei soll es bleiben», betonte Schwenke.

Das Neben- und Miteinander zwischen Mensch und Tier in der modernen Kulturlandschaft müsse möglich bleiben. «Die Mär vom bösen Wolf entspricht schlicht nicht der Realität», erklärte Schwenke. (dpa/mv)
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Kommentare 
Zusatz schrieb am 05.08.2014 14:37 Uhrzustimmen(122) widersprechen(82)
Es ist korrekt, dass der Wolf nicht ins Jagdrecht aufgenommen wird. Denn damit müssten die Jäger auch (wie in anderen Fällen von durch jagdbares Wild verursachte Schäden) für die Folgen der Anwesenheit dieser Tiere aufkommen, z.B. bei Nutztierrissen. Was also derzeit der Staat übernehmen muss (wenigstens auf dem Papier), würde dann den Jägern aufgebürdet. Das hielte ich für vollkommen absurd.
Lupus schrieb am 05.08.2014 14:27 Uhrzustimmen(80) widersprechen(82)
Der Knackpunkt bei den Aussagen zur Schadensregulierung und den Zuschüssen zu Schutzmaßnahmen ist die Wortkombination "bis zu" ... Hier wird ein gesellschaftspolitisches "Wollen" seitens der Kosten einigen Wenigen aufgehalst. Wenn nur diejenigen, die die Musik bestellen, diese auch bezahlen würden. Außerdem geht es vielen Tierhaltern nicht um den finanziellen Schaden, sondern oftmals stellen die getöteten Tiere wertvolle, kaum oder gar nicht ersetzbare Zuchtlinien dar. Das ist mit dem reinen Schlachtpreis nicht zu ersetzen ! Ein Hinweis am Rande: wir verteufeln die Massentierhaltung, schaffen aber grade DAS Argument schlechthin für diese Haltungsform. Denn tiergerechte Freilandhaltung zu kostendeckenden Bedingungen dürften in Wolfsgebieten nicht mehr möglich sein.
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