Die Ausnahmegenehmigungen für Abschüsse in Schiffdorf (Landkreis Cuxhaven) und Garlstedt (Landkreis Osterholz) sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Oldenburg voraussichtlich rechtswidrig. Die zuständige Kammer gab den Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes statt.
Zwei Vereine, die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Freundeskreis freilebender Wölfe, hatten dem Gericht zufolge Widerspruch eingelegt. Bei der Erlaubnis für die Abschüsse habe das Umweltministerium erstmals in Deutschland darauf verzichtet, ein klar definiertes Tier zum Abschuss freizugeben und Schäden klar einem bestimmten Rudel zuzuordnen.
Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) sah seinen Eindruck von einer «fehlgeleiteten Wolfspolitik» bestätigt: «Das Gericht macht deutlich, dass das bisherige Vorgehen von
Umweltminister Olaf Lies keine rechtliche Grundlage aufweist. Die unbegründete und auf ein gesamtes Rudel bezogene Erteilung von Abschussgenehmigung wie in diesen Fällen ist im Ministerium bisher gängige und zurecht kritisierte Praxis, die nicht länger hinzunehmen ist», betonte der Landesvorsitzende des Nabu Niedersachsen, Holger Buschmann. Das gesamte Wolfsmanagement müsse endlich rechtskonform erfolgen.
Lies betonte dagegen in der «Nordsee-Zeitung»: «Wir sind von der Richtigkeit unseres bisherigen Vorgehens überzeugt.» Die Notwendigkeit zu handeln sei angesichts der Risse von Nutztieren in diesem Winter in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz groß. «Wir werden uns daher den Beschluss genau anschauen und prüfen, ob wir gegen diesen Beschwerde einlegen», so Lies.
Die Grünen-Fraktion sprach von einer «Roten Karte» für Lies. Angesichts des klaren Urteils des Verwaltungsgericht Oldenburg sei es nötig, sofort alle Wolfsabschüsse auszusetzen. «Die offensichtlich rechtswidrige Genehmigungspraxis des Landes kann so nicht weitergeführt werden», sagte Grünen-Naturschutzsprecher Christian Meyer. Der großen Koalition warf er vor, eine unverhohlen rechtswidrige Wolfsjagd zu betreiben. Meyer kündigte eine Beschwerde bei der
EU-Kommission gegen die Wolfsabschüsse der Landesregierung an.
Wolfsichtungen