Da
BASF dieses Saatgut nicht selbst vertreibe, sei das Unternehmen von dem seit März 2014 geltenden Verbot nicht unmittelbar betroffen. Allerdings erklärten die Luxemburger Richter eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2013 für ungültig, mit der die Fipronil-Behandlung auch von Kulturpflanzen eingeschränkt wurde.
Die Kommission habe die Beschränkung verfügt, ohne die Folgen abgeschätzt zu haben, bemängelten die Richter. Fipronil wurde im Sommer 2017 bekannt, als Millionen von Hühnereiern mit der Chemikalie verseucht waren.
Die BASF begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofs. Das Gericht habe damit grundsätzlich anerkannt, «dass die Europäische Kommission vor einem Verbot von Produkten eine fundierte Bewertung der Auswirkungen von Nutzungsbeschränkungen vornehmen sollte». Eine neuerliche Registrierung für die Saatgutbehandlung in Europa werde BASF aber nicht weiterverfolgen, teilte eine Sprecherin mit.
Gescheitert sind die Chemiekonzerne
Bayer und
Syngenta mit ihren Klagen gegen EU-Verbote einiger bienenschädlicher Insektengifte. Die von der
EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um
Clothianidin,
Imidacloprid und Thiamethoxam.