Das im Mai ergangene Urteil könnte über den konkreten Fall hinaus weitreichende Konsequenzen für die
Rechtssicherheit in der Europäischen Union (EU) erteilter Wirkstoffzulassungen haben. Mit dem Rechtsmittel möchte
Bayer sicherstellen, dass einige allgemeine Interpretationen des Gerichts zum
Pflanzenschutzgesetz überprüft werden, die nach Überzeugung von Bayer einer rechtlichen Grundlage entbehren.
Bayer betont, dass es den europäischen Gesetzgebungsprozess respektiert und auch die jüngste Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten akzeptiert, den Einsatz bestimmter Neonikotinoide in der Landwirtschaft stark einzuschränken, auch wenn das Unternehmen dies für wissenschaftlich unbegründet hält. Als Konsequenz hat das Unternehmen das Dossier zu
Clothianidin im Rahmen des laufenden Wiederzulassungsverfahrens zurückgezogen.
Bayer steht zur Sicherheit seiner Produkte – die von Zulassungsbehörden rund um den Globus genehmigt wurden – und bekräftigt ihren Wert für Landwirte zur wirksamen Bekämpfung von Schädlingen.