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09.06.2021 | 02:01 | Saatgut-Patent 
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Beschwerde gegen Großbrauer-Patent auf Gerste abgewiesen

München - Umweltschützer sind mit einer Beschwerde gegen ein Braugerstenpatent der Konzerne Carlsberg und Heineken vor dem Europäischen Patentamt gescheitert.

Braugerste
Bei Streit um Bier ist Aufmerksamkeit nahezu garantiert. Eine Saatgut-Initiative kämpfte gegen das Braugerste-Patent zweier Großbrauereien, um Pflanzenpatenten generell einen Riegel vorzuschieben. (c) proplanta
Die Beschwerdekammer habe die Löschung des Patents abgelehnt, teilte die Initiative «Keine Patente auf Saatgut» am Dienstag nach der Verhandlung in München mit. 

Die Saatgutschützer räumten einen Rückschlag ein. «Es wird also in Zukunft noch mehr Patente auf Gerste und Bier geben», sagte Sprecher Christoph Then. Die Initiative hatte mit dem Streit um Braugerste einen Appell an das Europäische Patentamt verbunden, traditionell gezüchtete Pflanzen generell nicht mehr unter Patentschutz zu stellen.

Deutsche und auch österreichische Brauer unterstützen die Forderungen in Sachen Gerste, dem Grundstoff für Braumalz. Vom Europäischen Patentamt kam zunächst keine Bestätigung. Carlsberg hatte schon am Vortag nicht auf Anfragen reagiert.

Die Initiative warf der Beschwerdekammer vor, damit die grundsätzlichen Fragen der Patentierbarkeit von Pflanzen aus konventioneller Züchtung nicht geklärt zu haben. «Derartige Patente beeinträchtigen die Vielfalt auf dem Acker, den Fortschritt in der Züchtung und die Interessen der Verbraucherinnen», sagte Then.

Bei der Verhandlung ging es um das europäische Patent EP2373154, das Carlsberg und Heineken 2009 für «Getränke aus Gerste und Malz mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid» angemeldet hatten. Gerste ist der Grundstoff des Malzes. Ein hoher Gehalt an Dimethylsulfid bedeutet laut Fachliteratur, dass das Malz zu unerwünscht krautigem Geschmack neigt.

Der Initiative geht es jedoch keineswegs nur um Bier. Denn Pflanzenzüchter fürchten, dass derartige Patente ihre Arbeit behindern könnten. Üblich ist bei Pflanzen der weniger weitgehende Sortenschutz. Dies bedeutet grob, dass der Inhaber einer geschützten Sorte diese zwar allein anpflanzen und verkaufen darf, anderen aber wissenschaftliche Versuche und nichtgewerblicher Anbau erlaubt sind.

«Keine Patente auf Saatgut» berief sich auf Entscheidungen von Europäischer Kommission und Europäischer Patentorganisation aus den Jahren 2016 und 2017, keine Patente auf traditionelle Züchtungsverfahren auszusprechen - doch rückwirkend gilt dies nicht.

Abgesehen davon fürchtet die Initiative, dass die Regelung ohnehin nicht konsequent umgesetzt wird, da Carlsberg in der Zwischenzeit weitere Patentanmeldungen eingereicht hat.

Was die Braugerste betrifft, sind nicht nur die Saatgutschützer besorgt. «Wir brauchen diese in Amerika gelebten Patente nicht», sagte Walter König, der Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbunds, im Bayerischen Rundfunk.

«Weil wir befürchten, dass dieser Rattenschwanz, der sich da hinterherzieht an Lizenrechten und Lizenzzahlungen, am Ende so auswirkt, dass Braugerste viel teuer und für mittelständische und kleine Brauereien vielleicht nicht mehr verfügbar oder erschwinglich sein wird.»
dpa
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Kommentare 
HansB50 schrieb am 11.06.2021 19:31 Uhrzustimmen(14) widersprechen(1)
Im ganzen Artikel wird krampfhaft die Begründung der Beschwerdekammer für die Ablehnung der klage vermieden.

Dafür kommt eine Reihe zusammenhangloser Statements warum den Patente böse sind obwohl sie vielfältig genutzt werden .
Interessant ist dabei was nicht im Artikel steht, dass nämlich der EuGH Mutationszüchtungen, also durch starke radioaktive Strahlung als Gentechnik klassifiziert hat. Die deutschen Braugerstesorten stammen zum großen Teil von einer tschechischen Mutationszüchtung ab, und für die ist eben patentfähig.

Warum habe ich blos den Eindruck dass der Leser hier wieder einmal für dumm und grün verkauft wird ?
Hans B.
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