(c) proplanta Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Donnerstag eine entsprechende einstweilige Verfügung auf Dauer (Az.:37 O 74/08). Hintergrund sind neue europäische Richtwerte zum Mindestgehalt an Mineralien für einen solchen ausdrücklichen Hinweis.
Konkurrent Landwert Bio Premium (Stralsund) hatte gegen die Bionade GmbH im bayerischen Ostheim vor der Rhön geklagt. Das Gericht räumte dem Hersteller jedoch eine Übergangsfrist bis zum 1. August ein, um die Etiketten zu ändern. Zudem bleibt die Werbung mit hohem Kalzium- und Magnesiumanteil bei der Sorte «Bionade Aktiv» erlaubt.
Der Richter betonte zugleich, dass der Bionade GmbH kein genereller Vorwurf zu machen sei: «Die Hinweise verstoßen gegen EG- Recht. Sie täuschen niemanden, sie schädigen niemanden.» Laut den europäischen Richtwerten müsse in dem Getränk mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis enthalten sein, um Werbung als kalzium- und magnesiumreich zu rechtfertigen, erläuterte das Gericht. Dieser Wert werde nur bei der Bionade-Sorte «Bionade Aktiv» erreicht. (dpa)
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