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14.05.2023 | 13:49 | Schweineschlachtungen 

Danish Crown ändert Schlachtschweineabrechnung

Horsens - Um die Schlachtkosten zu senken, strebt Danish Crown (DC) eine planbare und möglichst gleichmäßige Belieferung seiner Schlachtstätten mit Schweinen an.

Schlachtschweine
(c) proplanta
Wie das Unternehmen am Donnerstag (11.5.) mitteilte, soll dies ab dem 1. Juli auch durch eine neue Stabilitätsmaske bei der Abrechnung von Schlachtschweinen erreicht werden.

In den vergangenen drei Jahren habe es erhebliche Angebotsschwankungen gegeben, die eine Optimierung der Produktionskapazitäten fast unmöglich machten, so der Schlachtkonzern. Es seien erhebliche Kosten zum Vorhalten von Pufferkapazitäten in den Werken entstanden. Angestrebt werde nun eine bessere Abstimmung zwischen der Zahl von Schweinen in den Ställen mit den Schlachtkapazitäten.

Der Verwaltungsrat hat laut DC mit Unterstützung der Vertreterversammlung beschlossen, dass jedes Genossenschaftsmitglied von DC seine voraussichtlichen jährlichen Schweinelieferungen oder A-Mengen anmelden soll. Die erwarteten jährlichen Lieferungen können laufend angepasst werden. Sollte es jedoch zu stärkeren Ungleichgewichten am Lebendmarkt kommen, wird eine Stabilitätsmaske aktiviert.

Die A-Menge kann der Erzeuger dann nicht mehr ändern, und für Über- und Unterlieferungen werden Abzüge vorgenommen. Ohne Strafen bleiben Anlieferungen im Zielkorridor zwischen 90 % und 110 % der angegebenen Menge. Werden in Zeiten der aktivierten Stabilitätsmaske mehr als 10 % der geplanten Schweine verkauft, wird für jedes überschüssige Tier ein Abzug von 220 dkr (29,55 Euro) wirksam.

In Zeiten des Angebotsmangels muss beim Unterschreiten der Marke von 90 % Marke eine Abgabe von 75 dkr (10,07 Euro) je Tier gezahlt werden, bei weniger als 70 % sind es 100 dkr (13,43 Euro). Berechnungsgrundlage für die Abweichungen vom Zielkorridor ist ein rollierender 13-Wochen-Durchschnitt.

Laut DC ist die Stabilitätsmaske an der bekannten Gewichtsmaske orientiert. Auch dort erhalten die Schweine die beste Bezahlung, die im optimalen Gewichtsbereich den höchsten Wert haben.

Die Stabilitätsabzüge sollen nur zur Anwendung gelangen, wenn der Verwaltungsrat ein anhaltendes Gesamtungleichgewicht feststellt. Es wird keine Abzüge im Zusammenhang mit normalen biologischen Schwankungen, Umstrukturierungen oder verschobenen beziehungsweise vorverlegten Schweinen in Verbindung mit Feiertagen geben.

Umrechnungskurs 1 dkr = 0,1343 Euro
AgE
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