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28.06.2013 | 10:02 | Patentstreit 

Dickmanns Dicke Eier erhalten Recht

Düsseldorf - Über das Design profaner Schokoküsse ist ein Rechtsstreit entbrannt. Ist der eierförmige Schokokuss - als «Dickmann's dickes Ei» auf den Markt gebracht - ein Plagiat? Nein, dafür sei es zu pummelig, befand das Düsseldorfer Landgericht.

Dickmann
(c) dickmann's
Sieg für Goliath im Kampf gegen David: Der Süßwaren-Riese Storck darf seine eiförmigen Schokoküsse weiter verkaufen. Er muss Designer Rudi Linke auch nicht an den Einnahmen beteiligen, obwohl der wohl der Erfinder des eiförmigen Schokokusses ist. «Dickmann's dicke Eier» seien keine Plagiate, urteilte das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag. Dafür seien sie zu pummelig. Sie seien «gedrungener als das schlanke, schlichte Schaum-Ei», dessen Design Linke sich als sogenanntes Geschmacksmuster schützen ließ (Az.: 14c O171/12).

Die Ähnlichkeit der geschützten Linke-Variante und der dicken Dickmann's-Eier von Storck (merci, Toffifee, Werther's) hatte die Richterinnen noch während der mündlichen Verhandlung im Mai ins Grübeln gebracht und zu einer spontanen Unterbrechung der Sitzung bewogen, um mitsamt der Süßigkeiten im Richterzimmer zu verschwinden.

Doch am Ende blieb es bei der vorläufigen Bewertung: Es gebe neben den traditionellen Schokoküssen auch schon «maulwurfshügelige und pilzförmige» Schokoküsse, sagte Richterin Ulrike Pastohr am Donnerstag. Entsprechend klein müsse der Schutzbereich des Münsteraner Designs ausgelegt werden.

Designer Rudi Linke will nun prüfen, ob er gegen das Urteil in Berufung geht: «Das muss ich mit meinem Anwalt besprechen.» Sein Trostpreis: Die von ihm entwickelte Eiform sei durchaus schutzwürdig, befand das Gericht und widersprach damit den Storck-Anwälten, die argumentiert hatten, das Ei-Design sei als natürliche Form gar nicht schützbar.

«Die Idee ist von vorne bis hinten geklaut», hatte sich Linke bei der mündlichen Verhandlung empört. Ein halbes Jahr lang habe ein Süßwaren-Hersteller getüftelt, bis die Eiform technisch perfekt umgesetzt gewesen sei. 2008 habe er sein Ei-Design beim Patent- und Markenamt in München als Geschmacksmuster angemeldet, 2009 einen Newsletter («Ei des Kolumbus») in der Branche herumgeschickt.

Dann sprach er mit einer Hochglanz-Präsentation bei den namhaften Süßwaren-Herstellern vor - auch bei Storck - von denen er aber nichts mehr gehört habe. Entsprechend groß sei sein Entsetzen gewesen, als im vergangenen Jahr plötzlich - genau vor Ostern - Schokokuss-Eier in den Regalen auftauchten.

Doch «Dickmann's dicke Eier» sind keine Eins-zu-Eins-Kopie, sondern eine pummelige Variante - und das reichte aus, um Linkes Klage am Donnerstag ins Leere laufen zu lassen. Storck hätte andernfalls die Produktion der Ware einstellen, Umsatz und Gewinn offenlegen und den Restbestand vernichten müssen. «Designschutz ist nun einmal kein Ideenschutz», hatte Linkes Anwalt Jens Künzel seinem enttäuschten Mandanten erklärt.

«Das Gericht der nächsten Instanz kann das ganz anders sehen», sagte Designrechtler Jens Petry von der Frankfurter Kanzlei FPS. «Bei diesem subjektiven Beurteilungsspielraum lohnt sich gerade in solchen Fällen die Berufung. Da kann die ästhetische Wirkung und die Originalität das Pendel schnell in die andere Richtung ausschlagen lassen.»

Designern wie Linke rät Petry, das Vorgehen eines potenziellen Abkupferers gleich bei der Anmeldung des Designs im Blick zu haben: «Es fällt finanziell nicht besonders ins Gewicht, ein paar Design-Varianten mehr zum Schutz anzumelden.» (dpa)
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