Fortan müssen der «Düsseldorfer Mostert», der «Düsseldorfer Senf Mostert», der «Düsseldorfer Urtyp Mostert» und der «Aechte Düsseldorfer Mostert» in der rheinischen Metropole hergestellt werden, um diesen Namen tragen zu dürfen. Das teilte die
EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.
Damit zählen die vier Sorten zu den mehr als 1.000 Produkten, die von der EU-Behörde besonders geschützt werden. So wird sichergestellt, dass traditionelle Qualitätsprodukte in Europa in einer bestimmten Region oder Stadt nach bewährten Standards hergestellt werden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den «Düsseldorfer Mostert» 2009 als grundsätzlich schützenswert eingestuft. Die endgültige Entscheidung über die Eintragung als «geschützte geografische Angabe» hat nun die EU-Kommission getroffen. (dpa)