Das Europäische Gericht erster Instanz stimmte damit einer Eingabe Schwedens zu, wonach das Pestizid die Anforderungen der EU-Gesundheitsbehörden nicht erfülle. Das Gericht kritisierte zugleich die EU-Kommission. Sie habe es als Zulassungsbehörde unterlassen, das Produkt sorgfältiger auf schädliche Folgen für Mensch und Tier zu prüfen, bevor es im Jahre 2003 zum Verkauf zugelassen wurde.
Das Urteil ist auf die Initiative von Schweden zurückzuführen, das in der Eingabe gegen das Pestizid auch von Dänemark, Österreich und Finnland unterstützt worden war. Die schwedische Staatssekretärin im Umweltministerium, Elisabet Falemo, sagte, es sei wichtig, dass der Einsatz von gefährlichen Chemikalien innerhalb der EU begrenzt werde.
Die in Basel ansässige
Syngenta AG reagierte überrascht und sprach von einer beispiellosen Entscheidung gegen eine bestehende Bewilligung. Hinzu komme, dass "Paraquat" vorerst nicht mehr verkauft werden dürfe, bis die Regulatoren die im Urteil aufgeworfenen Fragen behandelt hätten. Die Folgen des Urteils würden nun zusammen mit den Zulassungsbehörden analysiert.
Mehr als eine halbe Million Landwirte in Europa setzten "Paraquat" ein, erklärte Syngenta weiter. Das Pestizid sei weltweit in über 100 Ländern zugelassen, darunter auch in den USA und Kanada. DJG/kla/cbr/ssc/12.7.2007
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July 12, 2007
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