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02.03.2010 | 19:13 | Agrarwirtschaft  

EU-Kommission genehmigt Stärkekartoffel Amflora

Ludwigshafen - Die Europäische Kommission hat heute Amflora, die gentechnisch optimierte Stärkekartoffel der BASF, für die kommerzielle Nutzung in Europa genehmigt.

Stärkekartoffel Amflora
(c) proplanta
Damit kann die Kartoffel für die Erzeugung industrieller Stärke eingesetzt werden. „Nach über 13 Jahren Wartens freuen wir uns über die Genehmigung der EU-Kommission für Amflora“, so Stefan Marcinowski, Vorstandsmitglied der BASF SE. „Wir hoffen, dass diese Entscheidung einen Meilenstein für weitere Innovationen zu Gunsten einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Europa darstellt.“ „Nun ist für uns der Weg frei, Amflora in diesem Jahr kommerziell anzubauen“, sagte Peter Eckes, Geschäftsführer der BASF Plant Science. „Amflora wird die Position der europäischen Kartoffelstärke-industrie im internationalen Vergleich stärken“, ergänzte er.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wiederholt bestätigt, dass Amflora sicher für Mensch, Tier und Umwelt ist. Nach der Zustimmung der EU-Kommission zur Genehmigung der Amflora-Kartoffel für den kommerziellen Anbau wird nun Schweden als so genanntes „Rapporteur-Land“ formal den Genehmigungsbescheid ausstellen. Der Antrag auf Zulassung von Amflora war 1996 in Schweden eingereicht worden.

Amflora bildet reine Amylopektinstärke für technische Anwendungen. Eine Nutzung als Lebensmittel ist nicht vorgesehen. Amflora wurde gemeinsam mit Experten aus der europäischen Stärkeindustrie entwickelt, um den Bedarf an reiner Amylopektinstärke zu decken. Herkömmliche Kartoffeln produzieren ein Stärkegemisch aus Amylopektin und Amylose. In vielen technischen Anwendungen der Papier-, Garn- oder Klebstoffindustrie ist reines Amylopektin vorteilhaft, weil es nicht geliert. Eine Trennung des Stärkegemischs ist unwirtschaftlich. Die Industrie profitiert von hochwertiger Amflorastärke, da sie beispielsweise Papier einen höheren Glanz verleiht. Außerdem können Beton und Klebstoffe mit Hilfe von Amylopektinstärke länger verarbeitet werden. Industrielle Prozesse werden so optimiert. Das spart Rohstoffe wie Wasser, Zusatzstoffe und Energie.


Das Zulassungsverfahren für Amflora bis heute:

- Das Zulassungsverfahren für Amflora begann vor mehr als 13 Jahren im August 1996. Der Zulassungsantrag umfasste den Anbau, die industrielle Anwendung und den Einsatz der Verarbeitungsreste als Futtermittel

- Während eines De facto Moratoriums zur Gentechnik zwischen 1998 und 2004 wurden in der EU keine Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen erteilt.

- Aufgrund geänderter EU-Bestimmungen reichte BASF Plant Science erneut ein Dossier für die Zulassung von Amflora zum Anbau im Jahr 2003 und ein Dossier für die Zulassung als Lebens- und Futtermittel im Jahr 2005 ein.

- 2006 veröffentlichte die EU-Kommission zwei EFSA-Bewertungen, die hinsichtlich beider Dossiers zu dem Schluss kamen, dass Amflora sicher für Mensch, Tier und Umwelt ist.

- Im November 2006 leitete der damals zuständige EU-Kommissar Stavros Dimas seine Empfehlung für eine Zulassung von Amflora zum Anbau an den Regelungsausschuss weiter, dem Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten angehören.

- Nachdem die Abstimmungen im Regelungsausschuss im Dezember 2006 und im Agrarministerrat im Juli 2007 ohne Ergebnis blieben, versäumte es EU-Kommissar Dimas, das von der EU vorgegebene Zulassungsverfahren zu befolgen und die Genehmigung zum Anbau von Amflora zu erteilen.

- Am 21. September 2007 antwortete EU-Kommissar Dimas auf die Frage der Grünen EU-Abgeordneten Hiltrud Breyer [SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4070/07 von Hiltrud Breyer (Verts/ALE)] an die EU-Kommission, dass Amflora sicher ist.

- Über den Antrag, Amflora auch als Lebens- und Futtermittel zuzulassen, wurde im Oktober 2007 im Ständigen Ausschuss - der aus Vertretern aller EU-Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist - und im Februar 2008 im Agrarministerrat abgestimmt. Nachdem die notwendige „qualifizierte Mehrheit“ weder im Ständigen Ausschuss noch im Agrarministerrat erreicht werden konnte, hätte die EU-Kommission gemäß dem EU-Zulassungsverfahren eine Entscheidung treffen müssen

- BASF brachte ihre Unzufriedenheit mit der Handhabung des Zulassungsverfahrens durch EU-Kommissar Dimas in einem offenen Brief an EU-Kommissar Dimas am 17. April 2008 zum Ausdruck.

- Bei ihrer „Orientierungsdebatte“ zu gentechnisch veränderten Pflanzen am 7. Mai 2008 beschloss die EU-Kommission, EFSA zu beauftragen, bis zum 30. September 2008 ein neues, konsolidiertes wissenschaftliches Gutachten zum Gebrauch von Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen zu erstellen. Ein solches Markergen wird auch bei Amflora benutzt.

- EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte in einer auf die Debatte folgenden Pressemitteilung, dass Amflora zugelassen werde, sobald EFSA die Sicherheit des Antibiotikaresistenz-Markergens bestätigt.

- Am 19. Mai 2008 beantragte BASF Plant Science Zugang zu allen Dokumenten über die Amflora-Zulassungsprozesse, die sich im Besitz der EU-Kommission befinden. Die in diesem Zusammenhang erhaltenen Dokumente offenbarten keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich der Sicherheit von Amflora.

- Am 24. Juli 2008, ein Jahr nach der Abstimmung im Agrarministerrat (dem letzten formalen Schritt im Zulassungsprozess), reichte die BASF Plant Science beim Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission ein.

- EFSA antwortete im Herbst 2008, dass ihr Gutachten zu Antibiotikaresistenz-Markergenen nicht bis zum 15. Dezember 2008 abgeschlossen sein werde.

- Am 10. Dezember 2008 gewährte die EU-Kommission der EFSA eine zweite Verlängerung für ihr Gutachten bis zum 31. März 2009.

- Am 11. Juni 2009 hat EFSA eine positive, abschließende Stellungnahme zur Verwendung von Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen publiziert

- Heute, am 2. März 2010, hat die EU-Kommission der Genehmigung von Amflora für den kommerziellen Anbau in Europa zugestimmt. (Pd)
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