Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
18.11.2010 | 14:23 | Fusionskontrolle 

EU-Kommission genehmigt unter Auflagen Übernahme von Monsantos Sonnenblumensaatgutsparte durch Syngenta

Brüssel - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der weltweiten Sonnenblumengutsparte von Monsanto (USA) durch Syngenta (Schweiz) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.

Sonnenblumen
Im Zuge des angemeldeten Vorhabens schließen sich zwei der führenden Sonnenblumensaatgutanbieter in Europa mit jeweils starken Saatgutvermehrungssparten zusammen. Der Beschluss wurde unter der Auflage erlassen, dass Monsanto folgende Geschäftsbereiche veräußert: Sonnenblumenhybriden, die in Spanien und Ungarn vermarktet werden oder sich dort in der offiziellen Erprobung befinden, sowie Elternlinien, die zur Erzeugung dieser Hybriden verwendet oder derzeit für die Erzeugung von für Spanien und Ungarn bestimmte Hybriden entwickelt werden. Diese Auflagen erwiesen sich als notwendig, da die eingehende Prüfung der Übernahme die Bedenken der Kommission im Hinblick auf die Vermarktung von Sonnenblumensaatgut in Spanien und Ungarn bestätigte. In der ursprünglich angemeldeten Form wäre in diesen beiden Ländern durch das Vorhaben ein ernsthafter und innovativer Wettbewerber Syngentas weggefallen und Syngentas Marktstellung weiter gestärkt worden. Die geplante Übernahme löste auch Bedenken im Hinblick auf den Austausch und die Lizenzierung von Sonneblumensaatgutsorten aus, da es dem zusammengeschlossenen Unternehmen möglich gewesen wäre, Wettbewerber vom Zugang zu Einsatzmitteln abzuschotten, die für die Vermarktung von Sonnenblumensaatgut notwendig sind. Angesichts der von Syngenta eingegangenen Verpflichtungen kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt bzw. einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindern wird.

Der für Wettbewerb zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Syngenta hat umfangreiche Verpflichtungsangebote vorgelegt und damit sichergestellt, dass die Übernahme weder die Entwicklung neuer Sonnenblumensaatgutsorten in der EU behindern, noch die Preise für Sonnenblumensaatgut in Spanien und Ungarn in die Höhe treiben oder das Angebot auf den dortigen Märkten einschränken wird.“

Durch die Übernahme werden die Geschäfte zweier führender Sonnenblumensaatgutanbieter in Europa zusammengelegt. Besondere Stärke der beiden Unternehmen sind die Vermehrung von neuen Sonnenblumensaatgutsorten (d. h. Sonnenblumenhybriden und Elternlinien), der Handel mit diesen sowie die Vermarktung von Sonnenblumenhybriden. Hybriden entstehen durch kontrollierte Bestäubung (im Gegensatz zur natürlichen Bestäubung durch Insekten, Vögel oder Wind), indem Elternlinien vermehrt und gekreuzt werden.

So wird gewährleistet, dass sämtliches Saatgut von Eltern mit bekannten Merkmalen und bestimmten erwünschten Werteigenschaften wie Krankheits- oder Trockenheitsresistenz abstammt. Es ist ein ständiges Anliegen von Saatgutunternehmen, neues Sonnenblumen-Hybridsaatgut zu entwickeln, das noch resistenter ist und einen noch besseren Ernteertrag bringt. Hierzu tauschen die meisten Unternehmen Elternlinien mit anderen Vermehrern aus und erwerben oder vergeben sie in Lizenz („Sortenhandel“), um so den langen und komplexen Vermehrungsprozess zu beschleunigen. Das Sonnenblumen-Hybridsaatgut wird dann vervielfältigt und an Händler und landwirtschaftliche Genossenschaften verkauft („Vermarktung von Sonnenblumensaatgut“). Dieses Sonnenblumensaatgut wird in jedem Jahr von Landwirten gekauft und ausgesät. Syngenta ist außerdem ein wichtiger Hersteller von Saatgutbehandlungsprodukten (Fungiziden und Insektiziden), die verwendet werden, um Sonnenblumensaatgut in der Wachstumsfrühphase vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form zu hohen Marktanteilen des zusammengeschlossenen Unternehmens und erheblichen Zutritts- und Expansionsschranken auf den spanischen und ungarischen Märkten für die Vermarktung von Sonnenblumensaatgut geführt hätte. Außerdem hätte das zusammengeschlossene Unternehmen mehr Möglichkeiten und Anreize gehabt, in der EU seine Sonnenblumensorten in wesentlich geringerem Umfang als bisher auszutauschen oder in Lizenz zu vergeben. Dies hätte vor allem einen Innovationsrückgang und eine Abschottung der Wettbewerber von den Märkten für die Vermarktung von Sonnenblumensaatgut und letztlich für die Kunden eine Beschränkung des Angebots an Sonnenblumensaatgut-Hybriden zur Folge gehabt. Die anfänglichen Bedenken im Hinblick auf eine mögliche Abschottung von Wettbewerbern von den Märkten für Saatgutbehandlungsprodukte haben sich jedoch nicht bestätigt.

Um die Bedenken der Kommission im Hinblick auf Sonnenblumensaatgut auszuräumen, bot Syngenta an, die in den vergangenen beiden Jahren in Ungarn und Spanien vermarkteten Monsanto-Hybriden zu veräußern, ebenso wie auch die Hybriden, die sich in diesen beiden Ländern bereits in der offiziellen Erprobung für die Zulassung befinden. Außerdem bot Syngenta an, die Monsanto-Elternlinien, mit denen diese Hybriden entwickelt worden waren, sowie die Pipeline-Elternlinien zu veräußern, die derzeit entwickelt werden, um Hybriden für den spanischen und den ungarischen Markt zu erzeugen. Die Verpflichtungen sehen insbesondere das Recht vor, die angebotenen Elterlinien zu nutzen, zu kreuzen, zu vermehren und in Lizenz zu vergeben und die daraus entstehenden Hybriden zu vermarkten und in Lizenz zu vergeben. Auf welchen geografischen Raum sich das Recht zur Vermarktung der Hybriden erstreckt, hängt davon ab, ob die Hybriden bereits vermarktet wurden oder sich schon in offizieller Erprobung befinden oder das Ergebnis künftiger Kreuzungen und Vermehrungen durch den Erwerber der veräußerten Sparte sind. Diese Rechte können sich auf Spanien und/oder Ungarn, die EU oder die EU zuzüglich Russlands und der Ukraine oder der Türkei, den wichtigsten europäischen Anbauländern für Sonnenblumen außerhalb der EU, erstrecken. Die Ausweitung der Rechte für die Vermarktung einiger Hybridsorten auf Russland, die Ukraine und die Türkei war vor allem notwendig, um die langfristige Rentabilität der veräußerten Sparte vollauf sicherzustellen.

Der weite Anwendungsbereich des Verpflichtungspakets gewährleistet, dass die zu veräußernde Geschäftssparte rentabel und nachhaltig geführt werden kann und es dem Erwerber möglich sein wird, sich als Wettbewerber auf den Märkten für den Sonnenblumensortenhandel in der EU und für die Vermarktung von Sonnenblumensaatgut in Spanien und Ungarn in derselben Weise wie Monsanto zu behaupten. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Verpflichtungsangebote angemessen waren, um die bestehenden Bedenken auszuräumen. Die Genehmigung der Kommission erfolgt unter der Auflage, dass die Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden.

Ursprünglich war keine Prüfung des Vorhabens nach der EU-Fusionskontrollverordnung notwendig, da die entsprechende Umsatzhöhe nicht erreicht war. Die Übernahme war zunächst bei den spanischen und ungarischen Wettbewerbsbehörden angemeldet worden, die daraufhin bei der Kommission eine Prüfung beantragten. Am 28. April 2010 wurde das Vorhaben bei der Kommission angemeldet, die am 21. Juni 2010 das eingehende Prüfverfahren eröffnete (siehe IP/10/770). Sobald eine nichtvertrauliche Fassung des Kommissionsbeschlusses vorliegt, wird diese auf dieser Website veröffentlicht. (EU)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Syngenta meldet Ergebnisrückgang

 Alternatives Präparat zu Glyphosat in Aussicht gestellt

 US-Gericht verbietet drei Pflanzenschutzmittel

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken