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27.06.2012 | 11:28 | Oetker gegen Aldi 

Flecki führt im Puddingstreit gegen Paula

Düsseldorf - Der kuriose Streit um Kinderpudding zwischen Dr. Oetker und Aldi Süd ist am Dienstag in zweiter Runde vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Vor allem um die Puddingflecken wurde hart gerungen.

Gefleckte Kuh
(c) proplanta
Oetkers Kinderpudding-Kuh «Paula» wird die Aldi-Rivalin «Flecki» auf den europäischen Märkten wohl dulden müssen. Für ein europaweites Verbot von «Flecki», wie es Lebensmittelriese Oetker fordert, sah das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag keinen Anlass. Der Senat habe «große Schwierigkeiten», im Erscheinungsbild des «Flecki»-Kinderpuddings eine Verletzung des europaweit geschützten «Paula»-Designs zu sehen, befand der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke.

Zur Frage eines bundesweiten Verbots ließ das Gericht allerdings keine Tendenz erkennen. Dafür müsste das gesamte Erscheinungsbild des Aldi-Puddings so nah am Oetker-Original angelehnt sein, dass dies gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstößt. Die Entscheidung soll am 24. Juli verkündet werden.

Oetkers Erfolgspudding «Paula» wird mit einer Comic-Kuh mit Sonnenbrille seit 2006 vermarktet und hat im breiten Angebot der Kinderfertig-Desserts einen beachtlichen Marktanteil von 10,5 Prozent erlangt.

«Flecki» wird von Aldi Süd seit vergangenem Jahr ebenfalls mit einer Comic-Kuh vermarktet, die statt Sonnenbrille Blümchen und Kuhglocke trägt. Beide Produkte bestehen jeweils aus Schoko- und Vanillepudding - «grob vermengt, aber unvermischt». Mit der billigeren «Flecki» könnte dem Oetker-Pudding als eine Art «Volks-Paula» damit in mehreren europäischen Ländern eine ernsthafte Konkurrenz erwachsen.

Fotos des gefleckten Puddings hatte Oetker als europäisches Geschmacksmuster hinterlegt. Nun begehrt der Konzern in dem Eilverfahren Schutz für sein Design.

Die «Flecki»-Flecken seien im Gegensatz zu den «Paula»-Flecken «ohne aufsteigende Bewegung und ohne Dynamik», befand aber der Richter. Außerdem sei die obere Schicht des Aldi-Puddings einfarbig, die des Oetker-Produkts durch die spiralförmige Drehbewegung kunstvoll gezeichnet. Der Oetker-Pudding zeichne sich durch einen «ästhetischen Mehrwert» aus, grenze sich dadurch aber auch von «Flecki» ab.

Das Richter-Lob wollte dem Oetker-Anwalt nicht recht schmecken: «Ich denke, dass wir genauso verstimmt sein sollten wie beim Chinesen, der den BMW X 5 einfach nachbaut und ihm nur andere Scheinwerfer und einen anderen Kühlergrill verpasst.» Die von Aldi Süd ins Rennen geschickten Juristen wiesen dies zurück: «Flecki» grenze sich in praktisch jeder Hinsicht ausreichend von «Paula» ab.

Bereits vor dem Landgericht hatte Dr. Oetker eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht hatte am 1. März den Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites «Flecki»-Verkaufsverbot zurückgewiesen. Die Details der Puddingprodukte lägen ausreichend weit auseinander, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. «Natürlich tut das weh», hatte Unternehmer Richard Oetker die Entscheidung kommentiert. Schließlich war Oetker in die Berufung gegangen. (dpa)
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