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17.07.2013 | 13:44 | Salzabwasser 

Gericht stoppt Werra-Einleitung durch K+S

Kassel - Um das Einleiten von Salzabwasser in die Werra wird heftig gerungen, immer wieder müssen auch Richter entscheiden. Nun hat ein Gericht gegen den Düngemittelhersteller K+S entschieden - und für eine Fischart.

Salzabwasser
(c) proplanta
Aus Angst um einen bedrohten Süßwasserfisch muss der Düngemittelhersteller K+S seine Pläne für das Einleiten von Salzabwasser über ein neues Rohr in die Werra vorerst auf Eis legen. Das Verwaltungsgericht in Kassel hat in einem Eilverfahren vorläufig verboten, Abwasser über eine neue Rohrleitung von der Produktion in Neuhof bei Heringen in die Werra fließen zu lassen. Zunächst müsse über eine Klage entschieden werden, die das Einleiten aus dem Kalibergbau betrifft. Damit hat sich eine Fischereigenossenschaft vor Gericht durchgesetzt.

Laut Kammer verstößt die Erlaubnis zum Einleiten über die neue Leitung gegen den Naturschutz. Anders als das Regierungspräsidium in Kassel entschieden hatte, sei nach wie vor unklar, ob eine Population Süßwasserfische, die Groppen, gefährdet würde. Gutachten seien teilweise widersprüchlich, lückenhaft oder nicht aussagekräftig, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung vom 11. Juli.

Eigentlich hatte das Regierungspräsidium K+S 2012 erlaubt, von seinem Betriebsstandort rund 1,1 Millionen Kubikmeter Salzabwasser im Jahr in die Werra einzuleiten. Zwar werde das Salzabwasser in einem Abschnitt der Werra eingeleitet, der als Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Schutzgebiet ausgezeichnet ist. Eine Untersuchung habe aber gezeigt, dass ein geplantes Einleiten das Gebiet nicht stärker beeinträchtige.

Früher sei dort auch schon Salzabwasser in die Werra geleitet worden. Außerdem werde die Belastung mit Salz durch zurückgehende Einleitungen aus anderen Standorten eher abnahmen, hieß es seinerzeit im Regierungspräsidium. Die bedrohte Groppe, für die das Gebiet zum Habitat ernannt worden war, sei in einem guten Zustand.

Über Beschwerden gegen den Beschluss müsste der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Das Unternehmen will ebenso wie das Regierungspräsidium die VG-Entscheidung prüfen und danach über den nächsten Schritt entscheiden.

K+S betonte in einer Stellungnahme, es würden weiterhin salzhaltige Abwässer des Werkes Neuhof entsorgt - wie bislang provisorisch über Bahn und Lkw. «Die Einleitung der Salzabwässer aus Neuhof, aber auch die Einleitung der Produktionsabwässer des Werkes Werra, sind durch die bestehende Erlaubnis für das Werk Werra weiter gestattet», heißt es in einer Mitteilung. Die Leitung werde derzeit noch gebaut, sie soll im kommenden Herbst in Betrieb genommen werden.

Das Thüringer Umweltministerium begrüßte die Entscheidung. Sie erhöhe den Druck auf K+S zu handeln und auch auf die zuständige Genehmigungsbehörde, sagte ein Sprecher. Für Thüringen komme es darauf an, dass es keine Genehmigungen gebe, die eine dauerhafte Abwässereinleitung in die Werra erlaube. Zeitweise werde Thüringen die Einleitung aber hinnehmen müssen. Allerspätestens 2020 müssten Einleitung und Laugenversenkung in unterirdischen Gesteinshohlräumen aber zu Ende sein. Das Ministerium erneuerte seine Forderung nach eine Laugenpipeline zur Nordsee als Entsorgungsalternative. (dpa)
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