Goldor® Bait hat eine auf 120 Tage befristete Genehmigung zur Anwendung nach § 11 (2) des PflSchG. Diese Genehmigung gilt vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2010 ausschließlich zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln. Der
Drahtwurm, die Larve verschiedener Schnellkäferarten, verursacht seit einigen Jahren einen zunehmenden und gravierenden wirtschaftlichen Schaden im Kartoffelanbau. Sein Auftreten ist schwer vorherzusagen und alle Ansätze einer Bekämpfung des Drahtwurms haben bisher unbefriedigende Resultate gebracht.
Gute Dauerwirkung zum Schutz der wachsenden Kartoffelknollen
Goldor® Bait enthält den insektiziden Wirkstoff Fipronil aus der Gruppe der Phenylpyrazole. Dieser wird durch Kontakt oder Fraß von Schadinsekten aufgenommen und gelangt durch weitere Verteilung zu den Nervenzellen. Dort hemmt es den Einstrom von Chloridionen durch Blockade der GABA-regulierten Chloridkanäle. Die resultierende Übererregung führt zum Absterben der Insekten.
Goldor® Bait wurde speziell zur Bekämpfung des Drahtwurms, der Larven des Saatschnellkäfers, entwickelt. Durch die speziell abgestimmten Komponenten des Ködergranulates werden die Drahtwürmer angelockt. Nach Aufnahme des Köders kommt es sehr schnell zur Inaktivierung der Larven. Goldor® Bait zeichnet sich durch eine gute Dauerwirkung aus und gewährleistet so den Schutz der wachsenden Kartoffelknollen.
Spezielle, verpflichtende Applikationstechnik mit geeigneten Granulatstreugeräten Für eine sichere Wirkung und Anwendung von Goldor® Bait ist eine spezielle Applikationstechnik und deren entsprechende Handhabung verpflichtend. Für die Anwendung von Goldor® Bait dürfen ausschließlich Geräte eingesetzt werden, die in der "Liste für die Ausbringung von Goldor® Bait geeigneter Granulatstreugeräte" des Julius-Kühn-Instituts (
JKI) aufgeführt sind. (Die jeweils aktuellste Fassung ist unter www.jki.bund.de einzusehen.) (Pd)