EU hat „strengstes Zulassungssystem der Welt“ - Hier zugelassene Pflanzenschutzmittel sind sicher - Anwendung sichert Erträge und Qualität im konventionellen und ökologischen Anbau. (c) proplanta
Deshalb seien die hier zugelassenen Pflanzenschutzmittel sicher, betonte der IVA am Donnerstag (6.4.) in Frankfurt und bezog damit Stellung zu anderslautenden Meinungen von Umweltorganisationen. Dem Industrieverband zufolge gelten nach Maßgabe der EU-Verordnung 1107/2009 seit mehr als zehn Jahren noch strengere Kriterien bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Bezug auf Mensch und Umwelt als zuvor.
Zudem belegten Veröffentlichungen zu den Harmonisierten Risikoindikatoren (HRI) in der EU ein abnehmendes Risiko bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In Europa zugelassene Wirkstoffe durchliefen einen festgelegten und transparenten Prozess. Die Zulassung erfolge durch die EU-Kommission auf Grundlage einer Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Im konventionellen und ökologischen Landbau sicherten Pflanzenschutzmittel Erträge und Qualität, hob der IVA hervor. Ein Anbau ohne jeglichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führe auch bei Getreide wie Weizen zu erheblichen Ertragsverlusten. Derweil werde die europäische Pflanzenschutzindustrie bis 2030 insgesamt 4 Mrd. Euro in die Entwicklung neuer biologischer Pflanzenschutzmittel sowie 10 Mrd. Euro in die digitale und Präzisionslandwirtschaft investieren.
Gemmer: Versorgungssicherheit gewährleisten
„Um Ertrags- und Umweltziele noch besser vereinbaren zu können, brauchen wir moderne Pflanzenschutzmittel und den verstärkten Einsatz von digitaler und Präzisionstechnik bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das Risiko und die eingesetzte Menge von Pflanzenschutzmitteln werden damit weiter zurückgehen, ohne den Ertrag zu gefährden, um auch in Zukunft die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, erklärte IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Verbraucherorganisation foodwatch hatten am Dienstag (4.4.) angekündigt, juristisch gegen die Genehmigungen von mehreren Wirkstoffen vorzugehen. Die Organisationen reichten zu diesem Zweck formale Widersprüche beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein. Für den Fall der Zurückweisung sollen Klagen beim Verwaltungsgericht Braunschweig folgen.
Auch das Pesticide Action Network (PAN) Europe attestiert dem EU-Zulassungsverfahren Schwächen auf vielen Ebenen. Beispielsweise seien die Richtlinien für wissenschaftliche Untersuchungen oftmals anteilig von den Herstellern selbst erarbeitet worden. Auch die Datengrundlage für die Zulassungen werde von der Industrie gestellt. Zudem würden die Produkte nicht hinsichtlich ihrer langfristigen Toxizität überprüft.