Dort heißt es etwa, die «Thüringer Rostbratwurst» müsse 15 bis 20 Zentimeter lang sein, im Naturdarm stecken und 100 bis 150 Gramm wiegen. Gelistet werden unter anderem auch Schwäbische Maultaschen, Kölsch und Lübecker Marzipan. Einige prominente Streitfälle:
Januar 2010: Der Begriff «Thüringer Kloß» darf nicht nur auf Klöße aus Thüringer Unternehmen beschränkt werden - zur Freude bayerischer Unternehmen. Er sei keine geschützte regionale Herkunftsmarke, entschied das Bundespatentgericht in München. Thüringer Kloßhersteller kämpfen weiter um das Recht am Kloß.
Februar 2009: Enttäuschung für die Münchner Metzger: Es gibt keinen besonderen Schutz für die Münchner Weißwurst, so die Entscheidung des Bundespatentgerichts. Jahrelang tobte ein erbitterter Kampf zwischen Münchner Metzgern und solchen aus dem Umland, Altbayern und Schwaben.
Mai 2006: Die Benediktinermönche vom «Heiligen Berg» erringen im Andechser «Bier-Krieg» vor Gericht einen Sieg. Das Landgericht München entscheidet, ihnen stünden die alleinigen Rechte an der Marke «Der Andechser» zu. Das beklagte Franchise-Unternehmen muss zahlen.
Dezember 2003: Die Thüringer Rostbratwurst wird nach mehreren Anläufen von der
EU-Kommission in das Register der geschützten regionalen Herkunftszeichen aufgenommen. Allein 20 Einsprüche von Konkurrenten aus Deutschland waren in der Behörde eingegangen.
Juni 2001: «Bayerisches Bier» darf nur noch aus Bayern kommen. Die EU-Entscheidung beendet einen jahrelangen Streit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und der Konkurrenz. Vorher hatten auch Brauereien etwa in Schweden angebliches «bayerisches Bier» angeboten. (dpa)