Wie aus einer Vorlage des Ausschusses für Arbeit und Gesundheit im NRW-Landtag hervorgeht, wollte Tönnies bei der Zulassung zusätzlicher Arbeitsplätze den Mindestabstand von 1,5 auf 1,2 Meter mit einer Plastikabtrennung zwischen den rund 10 Mitarbeitern reduzieren.
Die Behörden vor Ort hatten dem bereits zugestimmt. Das Ministerium ordnete dagegen an, dass eine Erlaubnis an eine Verdopplung der
Corona-Tests gekoppelt wird. Die Mitarbeiter müssen jetzt vier statt zwei Mal in der Woche auf eine Infektion getestet werden. Außerdem wurden die Aufsichtsbehörden angewiesen, die Ausnahmegenehmigung zu befristen, wie aus dem Schreiben an den Landtag hervorgeht.
Nach der vorübergehenden Schließung des Betriebs in Rheda-Wiedenbrück im Sommer hatte Tönnies an seinem Hauptstandort Mitte November wieder nahezu 100 Prozent der
Schlachtkapazitäten erreicht. Durch die Einrichtung einer neuen Zerlegelinie für Schinken konnte das Unternehmen pro Tag rund 8.000 Schweine mehr schlachten. Die Gesamtzahl bewegt sich in Rheda-Wiedenbrück je nach Marktlage zwischen 20.000 und 25.000 Schweinen pro Tag.