25.10.2011 | 20:44 | Kartellverfahren
Kartellamt verhängt Millionenbuße gegen MühleBonn - Wegen rechtswidriger Absprachen beim Vertrieb von Mehl hat das Bundeskartellamt ein Bußgeld von 23,8 Millionen Euro gegen die VK Mühlen AG aus Hamburg verhängt. |
Es ist nach Angaben der Wettbewerbsbehörde vom Dienstag die erste Entscheidung im Kartellverfahren gegen Unternehmen der Mühlenindustrie. Gegen rund 40 weitere Betriebe der Branche dauern die 2008 aufgenommenen Ermittlungen noch an.
Dabei sei ein über viele Jahre praktiziertes System von Preis-, Kundenschutz- und Marktaufteilungsabsprachen für verschiedene Mehlsorten aufgedeckt worden, teilte das Bundeskartellamt mit. Seit dem Jahr 2000 haben sich nach Erkenntnissen der Behörde Verantwortliche der Unternehmen in regelmäßigen Gesprächsrunden über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen abgestimmt. Von den Absprachen betroffen waren sämtliche Vertriebsformen.
Die Mühlenbetreiber beliefern Gebäckhersteller, Bäckereiketten und Handwerksbäckereien. Einige vertreiben ihr Mehl auch direkt über den Einzelhandel. Weil die VK Mühlen AG bei der Aufklärung der Vorwürfe kooperierte, wurde ein Nachlass auf das Bußgeld gewährt. Auch die Tatsache, dass das Verfahren einvernehmlich beendet wurde, sei berücksichtigt worden. (dpa)
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