Der mit der Bundesregierung ausgehandelte Vertrag müsse zeitnah unterschrieben werden, weil RWE bereits Ende des Jahres das erste Kraftwerk im rheinischen Revier abschalten werde, sagte eine RWE-Sprecherin am Freitag. Für das Unternehmen und seine Mitarbeiter sei deshalb sehr wichtig, dass der Vertrag «unmittelbar rechtsgültig für RWE wird und nicht erst nach Unterschrift aller Beteiligten». Dieses Vorgehen sei auch durch das Gesetz zum
Kohleausstieg abgedeckt.
Der «Spiegel» hatte zuvor berichtet, der ostdeutsche Kraftwerksbetreibers Leag habe weiteren Abstimmungsbedarf geltend gemacht. Das sich in tschechischem Besitz befindende Unternehmen habe den Vertrag deshalb noch nicht unterschrieben. Ein Leag-Sprecher wies hingegen darauf hin, dass die Verhandlungen zum Kohleausstieg in Form des vorliegenden öffentlich rechtlichen Vertrages bereits Ende Juni einvernehmlich abgeschlossen worden seien.
«Wir erwarten eine zeitnahe Bestätigung durch den Bundestag. Das ist die im Gesetz zum Kohleausstieg (KVBG) festgelegte zu schaffende Voraussetzung für eine Unterzeichnung durch die Bundesregierung und die Unternehmen», hieß es in einer Stellungnahme am Freitag.
RWE soll für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken und die Stilllegung von Tagebauen eine Entschädigung von insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhalten, für die LEAG sind 1,75 Milliarden Euro vorgesehen.
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte, das Verfahren laufe wie vorgesehen. Am 7. September gebe es im Bundestag eine Anhörung zum Vertrag, und dann müsse der Bundestag dem Vertrag zustimmen. «Erst nach der Zustimmung durch den Bundestag kann eine Unterzeichnung mit den Betreibern erfolgen.»