Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
22.08.2020 | 08:47 | Kohleausstieg 

Kohleentschädigungen: RWE will nicht warten

Essen/Hamburg - Der Energiekonzern RWE hat vor Verzögerungen bei den Entschädigungszahlungen für das vorzeitig Abschalten von Braunkohlekraftwerken gewarnt.

RWE Kohleentschädigungen
RWE will beim Vertrag über Kohleentschädigungen nicht auf andere warten. (c) RWE
Der mit der Bundesregierung ausgehandelte Vertrag müsse zeitnah unterschrieben werden, weil RWE bereits Ende des Jahres das erste Kraftwerk im rheinischen Revier abschalten werde, sagte eine RWE-Sprecherin am Freitag. Für das Unternehmen und seine Mitarbeiter sei deshalb sehr wichtig, dass der Vertrag «unmittelbar rechtsgültig für RWE wird und nicht erst nach Unterschrift aller Beteiligten». Dieses Vorgehen sei auch durch das Gesetz zum Kohleausstieg abgedeckt.

Der «Spiegel» hatte zuvor berichtet, der ostdeutsche Kraftwerksbetreibers Leag habe weiteren Abstimmungsbedarf geltend gemacht. Das sich in tschechischem Besitz befindende Unternehmen habe den Vertrag deshalb noch nicht unterschrieben. Ein Leag-Sprecher wies hingegen darauf hin, dass die Verhandlungen zum Kohleausstieg in Form des vorliegenden öffentlich rechtlichen Vertrages bereits Ende Juni einvernehmlich abgeschlossen worden seien.

«Wir erwarten eine zeitnahe Bestätigung durch den Bundestag. Das ist die im Gesetz zum Kohleausstieg (KVBG) festgelegte zu schaffende Voraussetzung für eine Unterzeichnung durch die Bundesregierung und die Unternehmen», hieß es in einer Stellungnahme am Freitag.

RWE soll für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken und die Stilllegung von Tagebauen eine Entschädigung von insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhalten, für die LEAG sind 1,75 Milliarden Euro vorgesehen.

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte, das Verfahren laufe wie vorgesehen. Am 7. September gebe es im Bundestag eine Anhörung zum Vertrag, und dann müsse der Bundestag dem Vertrag zustimmen. «Erst nach der Zustimmung durch den Bundestag kann eine Unterzeichnung mit den Betreibern erfolgen.»
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Umweltschutzorganisation hält früheren Kohleausstieg für möglich

 Methan-Ausstoß aus Braunkohletagebau höher als angenommen

 RWE rechnet mit Gewinnrückgang und macht Druck bei Kraftwerksstrategie

 Kooperationsvertrag zwischen Vodafone und RWE geschlossen

 RWE steigert Gewinn 2023 - Geringere Prognose für 2024

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken