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01.02.2023 | 08:23 | Produktrückruf 

Listerien-Gefahr: Schadenersatz für zuviel zurückgerufene Wurst

München - Der Freistaat Bayern muss dem Insolvenzverwalter der Großmetzgerei Sieber wegen Amtspflichtverletzung Schadenersatz zahlen.

Produktrückruf
Freistaat zu Schadenersatz verurteilt: Zu viel Wurst zurückgerufen. (c) proplanta
Das hat das Oberlandesgericht München am Dienstag entschieden. Das Verbraucherschutzministerium hatte 2016 fälschlich auch verpackte und pasteurisierte Wurst zurückgerufen, die gar nicht von Listerien betroffen sein konnte. Über die Höhe des Schadenersatzes muss jetzt das Landgericht München entscheiden.

Das Ministerium hatte 2016 vor den Produkten der Großmetzgerei gewarnt und ihre Auslieferung gestoppt. Sieber ging anschließend insolvent. Der Kläger hielt das Vorgehen für rechtswidrig und forderte vom Freistaat im Wege der Amtshaftung einen zweistelligen Millionenbetrag. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, weil Proben eine Überschreitung der erlaubten Grenzwerte für Listerien gezeigt hätten.

Das Oberlandesgericht änderte das Urteil teilweise. Die Stilllegung der Produktion, ein Rückruf und die Warnung von Kunden vor dem Verzehr seien für Produkte gerechtfertigt gewesen, in denen Listerien vorkommen konnten.

Insofern wurde die Berufung des Insolvenzverwalters abgewiesen. Für verpackte und pasteurisierte Waren gelte das aber nicht. Hier stellten die Anordnungen eine Amtspflichtverletzung dar.

Die Schadenersatzforderung für diese Produkte sei zu zwei Dritteln gerechtfertigt. Der Senat nahm aber ein Mitverschulden des Geschäftsführers in Höhe von einem Drittel an: Er habe zu wenig interveniert und nicht darauf hingewiesen, dass Sieber auch unbedenkliche Wurstwaren im Sortiment hatte. Über die Höhe des Schadenersatzes muss nun das Landgericht entscheiden. Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
dpa
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