Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied am Dienstag, dass das Verbot für die Sorte
MON 810 bestehenbleibt. Damit bestätigte erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit des Genmais-Stopps.
Monsanto will weitere rechtliche Schritte prüfen. Dagegen begrüßte Bundesagrarministerin Ilse
Aigner (CSU) das Urteil. Sie hatte den Anbau Mitte April wegen Bedenken gestoppt. In Mecklenburg- Vorpommern begann unterdessen der Versuchsanbau der
Gen-Kartoffel Amflora, nachdem Aigner dafür grünes Licht gegeben hatte.
Die Richter erklärten, es gebe keine gesicherten Erkenntnisse, dass der Genmais zu erhöhten Gefahren für die Umwelt führe. «Neuere Untersuchungen könnten jedoch darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirkt, der damit bekämpft werden soll, sondern auch gegen weitere Insekten», hieß es in einer schriftlichen Mitteilung. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können als dies bisher angenommen wurde. Es genügten schon Anhaltspunkte, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten.
Die Monsanto Agrar Deutschland GmbH prüft weitere Schritte. «Das willkürliche Verbot von MON 810 durch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ist nicht durch überzeugende wissenschaftliche Beweise untermauert, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden», teilte Geschäftsführerin Ursula Lüttmer-Ouazane in Düsseldorf mit.
«Ich freue mich, dass meine Auffassung bestätigt wurde», sagte Aigner nach einem Treffen mit ihrem ungarischen Kollegen Jozsef Graf in Budapest. Graf sagte, Ungarn betrachte sich als «von genveränderten Produkten freies Land». Ungarn könne bei Saatgut- Exporten um 20 bis 25 Prozent höhere Preise erzielen. In Ungarn gilt ein grundsätzliches
Moratorium für den Anbau genveränderter Pflanzen, das nur durch die
EU-Kommission aufgehoben werden könnte.
Monsanto hat in die Maissorte MON 810 ein Gen eingebaut, das ein Gift gegen den Schädling
Maiszünsler produziert. Aigner fürchtet angesichts von Studien, dass sich Risiken für Tiere und andere Pflanzen nicht abschätzen lassen. Monsanto betont, es gebe keine wissenschaftliche Beweise für Risiken und verweist darauf, dass Behörden weltweit MON 810 als sicher eingestuft hätten - darunter in der EU, Japan, den USA und Kanada. Das Unternehmen kann gegen die Gerichtsentscheidung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einlegen.
Das Verwaltungsgericht betonte, es habe nur zu prüfen gehabt, ob das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) als deutsche Zulassungsbehörde die Risiken des Anbaus der Maissorte ausreichend ermittelt und ohne Willkür bewertet habe. Dies sei der Fall gewesen. Ungeachtet der Proteste von Gentechnik-Gegnern begann ein mecklenburgischer Landwirt in Bütow nahe der Müritz mit dem versuchsweisen Anbau von Amflora. Das 20 Hektar große Versuchsfeld ist nach Angaben der Firma
BASF Plant Science bundesweit die einzige Fläche, auf der
Amflora in diesem Jahr angebaut wird. In den Vorjahren gab es jedoch bereits mehrere Pflanzungen. Die genveränderte Kartoffel soll zur Stärkegewinnung genutzt werden.
MON 810 ist seit 1998 der einzige Genmais, der in der Europäischen Union (EU) für kommerziellen Anbau zugelassen ist. Bundesweit war für 2009 ein Genmais-Anbau von rund 3600 Hektar geplant - etwa 0,2 Prozent der gesamten Maisanbaufläche in Deutschland. Die Entscheidung Aigners war bei Forschungsministerin Annette Schavan (
CDU) und der FDP-Bundestagsfraktion auf Kritik gestoßen. Der Anbauverband Bioland wertete die Gerichtsentscheidung wie Aigner positiv. Der Naturschutzbund
NABU kritisierte, dass das BVL einen Antrag der Justus-Liebig-Universität Gießen auf Freisetzung genveränderter Gerste in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt hatte. (dpa)