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17.12.2011 | 10:34 | Fleischqualität 

QS-System: Fleisch und Fleischwaren - Neuerungen zum 1. Januar 2012

Bonn - 2011 begann turbulent für die gesamte Systemkette Fleisch und Fleischwaren. Der Dioxinvorfall im Januar gab dem QS-System Anlass, zügig Konsequenzen zu ziehen und die Anforderungen für die Futtermittelwirtschaft zu verschärfen.

Fleischqualität
Das geschah in mehreren Schritten zum 1. März, zum 1. Juli und im nächsten Schritt nun zum 1. Januar 2012 (s.u.).

Neuerungen in den QS-Anforderungen dienen zum einen dazu, den Prozess der Qualitätssicherung noch lückenloser zu machen. In jeder Revision zum Jahreswechsel fließen zum anderen aber auch Änderungen ein, die das QS-System noch praxistauglicher machen. Welche das im Detail sind, finden Sie im Downloadcenter in den Revisionsinformationen bei den einzelnen Leitfäden.


Hier eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

Stufe Futtermittel


Zum 1. Januar 2012 entfallen für die Stufe Futtermittelwirtschaft die Sondermodule für QS-anerkannte ausländische Einzelfuttermittelhersteller und für Importeure. Stattdessen wird zu diesem Stichtag die Systemteilnahme auch für ausländische Einzelfuttermittelhersteller und Importeure verpflichtend. Hierzu können sich diese nach QS-Kriterien oder nach Anforderungen eines QS-anerkannten Standards zertifizieren lassen.

Beim Bezug von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen ist ab 1. Januar 2012 außerdem eine Zertifizierung des Herstellers nachzuweisen.

Bei der Deklaration und Kennzeichnung von Futtermitteln gibt es folgende Neuerungen: Raffinationsfettsäuren, Destillationsfettsäuren, Glycerin sowie Mischfette und -öle müssen auf den Lieferpapieren eindeutig als „geeignet für Futtermittelzwecke" oder „nicht geeignet für Futtermittelzwecke" gekennzeichnet sein.

Hersteller von bestimmten Fettsäuren, Ölen, Mischfetten oder -ölen müssen ihre Endprodukte vor dem Inverkehrbringen einer Freiprobung unterziehen. Das heißt, diese Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn unbedenkliche Untersuchungsergebnisse auf bestimmte Parameter vorliegen und den Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Der Leitfaden Futtermittelmonitoring ist ebenfalls überarbeitet worden. So muss bei der Analyse auf dioxinähnliche PCB immer auch der Parameter nicht-dioxinähnliche PCB berücksichtigt werden. Außerdem sind zwei neue Kontrollpläne erarbeitet worden: für Glyzerin und für Milcherzeugnisse.

Um die Rückverfolgbarkeit von QS-Ware zu verbessern, soll bei der Lieferung von losen Mischfuttermitteln in Zukunft die VVVO-Nummern der belieferten Landwirte registriert werden. Die Mischfuttermittelhersteller und die Händler sollen schnellstmöglich die technischen Vorbereitungen zu Registrierung und Dokumentation auf den Lieferscheinen oder Rechnungen schaffen. Das Ziel für die Erweiterung der Warenwirtschaftssysteme ist für Mitte des Jahres gesteckt.


Stufe Landwirtschaft

Um die Rückverfolgbarkeit der QS Ware bis zur Futtermittelproduktion sicherzustellen, soll die Futtermittellieferung der VVVO-Nummer des belieferten Betriebes zugeordnet werden. Deshalb sollen Landwirte ab dem 1. Januar 2012 bei Bestellungen von losen Mischfuttermitteln die VVVO-Nummer ihres zu beliefernden Standortes bereithalten und auf Nachfrage angeben.

Aus Tierschutzgründen wird zukünftig eine nicht vorhandene Alarmanlage in Ställen, bei denen bei Stromausfall ein ausreichender Luftaustausch nicht gewährleistet ist, als K.O. bewertet.

Für Schweinehalter wird in dem neuen Leitfaden bereits auf die Änderungen hingewiesen, die sich mit dem Auslaufen der Übergangsfristen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung 2013 ergeben werden. Diese werden unter anderem Anforderungen an die Haltung, die Stallböden, das Stallklima oder die Bestandsdichte betreffen. Außerdem wird detaillierter ausgeführt, welches Beschäftigungsmaterial bei einstreuloser Haltung nicht geeignet ist.

Für die Geflügelproduktion ist ein Prüfkriterium ausgeweitet worden: Ab dem 1.1.2012 muss die Schädlingsbekämpfung durch staatlich geprüfte Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden.

Zudem sind Anforderungen, die die Vorbereitung eines Tiertransports betreffen und deshalb in der Verantwortung eines jeden Tierhalters liegen, in die entsprechenden Kapitel vorgezogen worden. Das Kapitel 3.8 Tiertransport bezieht sich jetzt ausschließlich auf den eigentlichen Transport der Tiere.


Stufe Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung

In den Leitfäden der Stufe Schlachtung/Zerlegung gibt es zum 1. Januar 2012 neben den redaktionellen Anpassungen nur wenige Änderungen.

Abweichend von den Vorgaben des Gesetzgebers wird im QS-System auch 2012 weiterhin ein jährliches Schulungsintervall für die Belehrung nach dem IfSG aufrecht erhalten. Das Gesetz wurde auf ein Schulungsintervall „alle zwei Jahre" geändert. Dieser Änderung wurde im QS-System allerdings nicht gefolgt.

In Geflügelschlachtbetrieben werden in Zukunft Kühlverfahren, die mit einer Luft-/Wasserkühlung arbeiten, bei der die Schlachtkörper am Band durch Kaltwasserbecken befördert werden und zwischendurch an der Luft weiter auskühlen, akzeptiert. Aus hygienischen Gründen werden Kühlverfahren mit ausschließlicher Tauchkühlung (z. B. Spinchiller-Verfahren) bei Hähnchen, Puten und Pekingenten weiterhin nicht akzeptiert.


Stufe Handel

Auf der Stufe Handel (Großhandel und Lebensmitteleinzelhandel) gibt es zum 1. Januar 2012 außer redaktionellen Anpassungen nur ein Kriterium, wo es trotz gesetzlicher Änderung bei der bisherigen Regelung bleibt.

Abweichend von den Vorgaben des Gesetzgebers wird im QS-System auch 2012 weiterhin ein jährliches Schulungsintervall für die Belehrung nach dem IfSG aufrecht erhalten. Das Gesetz wurde auf ein Schulungsintervall von „alle zwei Jahre" geändert. Dieser Änderung wurde im QS-System allerdings nicht gefolgt.


Leitfaden Bündler

Eine Definition und ein Hinweis zu „Unterbündlern" wurden neu aufgenommen.

Ergänzt wurde eine Anforderung zum Ereignis- und Krisenmanagement: Grundsätzlich müssen nun alle Systempartner, auch Bündler, QS einen Krisenbeauftragten benennen, der auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar ist. (qs)
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