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02.02.2021 | 02:16 | Energiemärkte 

Regionale Versorger klagen erneut gegen RWE-Eon-Deal

Frankfurt/Main - Mehrere regionale Versorger wehren sich erneut juristisch gegen den Energiedeal der Branchenriesen Eon und RWE.

Energiemarkt
Die früheren Rivalen Eon und RWE haben ihre Geschäfte aufgeteilt und kommen sich auf den Energiemärkten nicht mehr in die Quere. Die EU-Kommission hat das genehmigt. Doch einige kleinere Versorger ziehen dagegen vor Gericht. (c) eon/RWE
Der Frankfurter Versorger Mainova habe eine zweite Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg eingereicht, teilte das Unternehmen am Montag mit. Neben Mainova kämpfen demnach zehn weitere Kläger gegen die aus ihrer Sicht marktbeherrschende Stellung der beiden Dax-Konzerne, darunter der Energieverbund Dresden, die Stadtwerke Leipzig, Naturstrom aus Düsseldorf und Thüringer Energie.

Die EU-Kommission hatte im Jahr 2019 die milliardenschwere Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen Eon und RWE unter einigen Auflagen genehmigt. Eon hatte die RWE-Tochter Innogy übernommen, aber nur deren Sparten Vertrieb und Netz behalten. Das Geschäft mit den erneuerbaren Energien von Innogy und Eon ging wiederum an RWE.

Die Aufteilung des Energiemarktes unter den einstigen Rivalen sei schädlich für den Wettbewerb und damit auch für die Verbraucher, erklärte Mainova. Mit dem Deal zwischen RWE und Eon sei ein Oligopol entstanden. «Allein für Eon sind damit immense Vorteile aufgrund der dann hohen Kundenzahl, des enormen Netzbesitzes und der starken Einkaufsmacht verbunden», sagte Mainova-Chef Constantin Alsheimer.

Zudem werde durch die gleichzeitige Beteiligung von RWE an Eon eine gewaltige, gemeinsame Erzeugungs- und Vertriebseinheit geschaffen. Nachdem die regionalen Energieversorger im Mai 2020 eine erste Nichtigkeitsklage gegen die Bündelung sämtlicher Erzeugung bei RWE eingereicht hatten, ziele die zweite auf den Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft zugunsten von Eon.

Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen sei es, die Freigaben der RWE-Eon-Fusion für nichtig erklären zu lassen. RWE und Eon hatten im vergangenen Jahr gelassen auf die Klagen reagiert. Diese seien bei großen Transaktionen üblich, hieß es.
dpa
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