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09.04.2013 | 15:30 | Solarfirma 
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Solar Millennium und Claassen schließen Vergleich

Erlangen - Mit einer überraschenden Einigung haben der Insolvenzverwalter des früheren Solarkraftwerk-Herstellers Solar Millennium, Volker Böhm, und der frühere Vorstandschef des Unternehmens, Utz Claassen, eine drohende Prozesslawine gestoppt.

Solar Millennium
(c) proplanta
Beide Seiten hätten in einem umfassenden Vergleich ihre wechselseitigen Forderungen für erledigt erklärt, teilten Böhm und Claassen am Montag übereinstimmend mit. Ein vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geführtes und zur Zeit ruhendes Verfahren gilt damit als erledigt.

Bei dem Streit ging es unter anderem um die Frage, ob Claassen die zu seinem Dienstantritt erhaltene millionenschwere Einmalzahlung zurückzahlen musste. Strittig war bis zuletzt auch eine Abfindung nach dem überraschenden Ausscheiden Claassens. Dieser hatte wiederum Schadenersatzansprüche gegen die deutsche Solar Millennium und gegen deren US-Töchter geltend gemacht und damit rund 200 Millionen Euro im Insolvenzverfahren angemeldet.

«In dem Vergleich verpflichtet sich Claassen unwiderruflich, seine Forderungen gegen die Solar Millennium AG zurückzunehmen. Im Gegenzug hat sich Böhm vertraglich verpflichtet, keinerlei Rückforderungs- oder sonstigen Ansprüche der Solar Millennium AG gegen Claassen geltend zu machen», heißt es in der Mitteilung.

Böhm betonte weiter, er habe eine ausführliche Prüfung des Sachverhalts vorgenommen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Claassens Kündigung «begründet und rechtmäßig war und daher keinerlei Rückforderungsansprüche der Insolvenzmasse gegen Claassen bestehen». Claassen will nach seiner Darstellung lediglich seine Forderungen gegen die US-Töchter von Solar Millennium weiterverfolgen. Im Rahmen des Vergleichs habe sich Claassen aber verpflichtet, die Solar-Millennium-Gläubiger mit 25 Prozent an den etwaigen Erlösen zu beteiligen, falls er mit seinen Forderungen Erfolg hat.

«Dieser Vergleich ist ein gutes Ergebnis für die Gläubiger der Solar Millennium AG», kommentierte Insolvenzverwalter Böhm die Einigung. «Bei realistischer Einschätzung bestand keine Aussicht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Eine Weiterführung hätte daher nur unnötig das Insolvenzverfahren mit weiteren Kosten belastet und verzögert.»

Utz Claassen nannte die Unterzeichnung des Vergleichs «einen großen Tag nach drei Jahren teils belastender Auseinandersetzung». «Zu drei entscheidenden Punkten habe ich erreicht, was ich wollte», sagte Claassen am Montagabend der dpa. Zum einen bestätige der Vergleich, dass seine seinerzeitige Kündigung und Amtsniederlegung rechtmäßig gewesen sei. Bestätigt werde auch die Rechtmäßigkeit seines Dienstvertrags - und damit auch die darin geregelten Einmalvergütungen. Zudem habe der Insolvenzverwalter bestätigt, dass die von der früheren Solar-Millennium-Führung angestrengten Prozesse gegen ihn keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätten. (dpa)
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geschädigter schrieb am 10.04.2013 12:03 Uhrzustimmen(33) widersprechen(26)
einfach unglaublich wie mann mich als Kleingläubiger 5000 € abspeisen will und anderen das Geld in den Arsch geschoben wird !!! Ein normaler Angestellter , 2 Kinder , verheiratet der sonst nie seinen Mund aufmacht aber das stinkt zum Himmel was hier passiert Gruß aus dem tristen Erlangen / Mittelfanken
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