Ein Gutachten im Auftrag des Verbandes komme zum Ergebnis, dass die Pläne der Bundesregierung zur Erlösabschöpfung rechtswidrig seien. Die Abschöpfung stelle eine unzulässige Sonderabgabe dar. Zuvor waren auch Gutachten im Auftrag anderer Verbände zu dem Schluss gekommen, die Abschöpfung sei verfassungswidrig.
Die
Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von
Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Geplant ist eine Abschöpfung zum 1. Dezember und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut
Gesetzentwurf mit der Abschöpfung Schluss sein.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
Solarwirtschaft, Carsten Körnig, forderte die Bundestagsabgeordneten auf, den
Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Strompreisbremse zu entschärfen. Die Investitionssicherheit der
Solarbranche sowie der
Klimaschutz dürften nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Entwurf soll am Donnerstag in den
Bundestag eingebracht werden.
Laut dem
Rechtsgutachten ist die Abschöpfung eine Staatsfinanzierung, deren finanzverfassungsrechtliche Voraussetzungen aber nicht vorlägen. Der Gesetzesentwurf verletze zudem elementare Grundrechte insbesondere der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.