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09.09.2014 | 14:51 | Rechtsstreit 

Stiftung Warentest droht weitere Schlappe im Schoko-Streit

München - Die Stiftung Warentest beißt im Schoko-Streit mit Ritter Sport auf Granit: Nach einer Schlappe vor dem Landgericht München deutete sich am Dienstag auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München eine Niederlage für die Warentester an.

Nuss-Schokolade
(c) proplanta
Die Richter warfen der renommierten Institution unwahre Behauptungen über eine Vollmilch-Nuss-Schokolade von Ritter Sport vor.

Der Testbericht  erwecke bei vielen Lesern den Eindruck, dass die Warentester das künstliche Vanillearoma Piperonal in der Schokolade von Ritter Sport chemisch nachgewiesen hätten. Diese Behauptung sei aber nicht richtig, da es sich nur um eine Schlussfolgerung der Warentester gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Spangler in einer ersten Bewertung des Falls.

In einem Testbericht über Nuss-Schokoladen, der im November vergangenen Jahres erschienen war, gab die Stiftung Warentest der Schokolade von Ritter Sport wegen der «irreführenden Kennzeichnung» des Vanillearomas die Note mangelhaft und bezeichnete sie als «nicht verkehrsfähig». Dagegen legte Ritter Sport mit Erfolg eine Klage vor dem Landgericht München ein: Die Richter verboten der Stiftung, die Behauptung weiter aufrecht zu erhalten und drohten bei Verstößen mit einer Geldstrafe. Seitdem ist die Passage über Ritter Sport im Testbericht geschwärzt.

Die Stiftung Warentest wollte die Niederlage aber nicht auf sich sitzen lassen und legte vor dem Oberlandesgericht Berufung ein. Die Richterin machte ihr aber wenig Hoffnung: «Wir glauben, dass das Landgericht schon richtig entschieden hat.» Möglicherweise sollte noch am Dienstag eine Entscheidung verkündet werden.

Für die Stiftung Warentest wäre die endgültige Niederlage in dem Rechtsstreit ein schwerer Schlag, da sie bei ihren Testergebnissen auch von ihrem guten Ruf profitiert, den sie sich in 50 Jahren erarbeitet hat. Gerade wegen der immensen Bedeutung der Testberichte müsse die Stiftung Warentest ihre Worte besonders sorgsam wählen, mahnte die Richterin. «Wenn Sie schreiben, Sie haben das nachgewiesen dann müssen Sie sich daran festhalten lassen.»

Die Stiftung Warentest argumentierte hingegen, das Piperonal müsse künstlich hergestellt worden sein, da kein natürliches Verfahren zur Gewinnung des Aromas bekannt sei. «Dieser Fall stinkt zum Himmel», kritisierte ein Anwalt der Stiftung vor Gericht.

Ritter Sport hatte von Anfang versichert, dass es sich bei dem Aromastoff Piperonal um ein natürliches Aroma handelt und beruft sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise. Die Firma aus dem niedersächsischen Holzminden, die einen Milliardenumsatz mit Aromastoffen macht, hatte vor Gericht eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, dass das Aroma natürlichen Ursprungs sei. Unter anderem komme es in Pfeffer oder Dill vor.

Ob das Aroma natürlich oder chemisch hergestellt sei, sei vor Gericht nicht zu klären, stellte die Richterin klar. Entscheidend für den Prozess sei vielmehr die Frage, wie die Stiftung Warentest die Verbraucher über ihre Testmethode informiert habe.

Ritter Sport setzt Piperonal in allen Schokoladen ein. Gegenstand des Schokoladen-Tests war aber nur die Voll-Nuss-Schokolade, die für Ritter Sport die meistverkaufte Schokotafel ist. Das Unternehmen aus Waldenbuch wirbt seit Jahren damit, ausschließlich natürliche Aromen zu verwenden.
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