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04.03.2020 | 02:11 | Salmonellenskandal 

Urteil im Bayern-Ei-Prozess für Ende März erwartet

Regensburg - Im Prozess um die niederbayerische Firma Bayern-Ei haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung einem Verständigungsvorschlag des Gerichtes zugestimmt.

Salmonellenei?
Fast sechs Jahre nach dem Salmonellen-Skandal um eine niederbayerische Eierfabrik steht der Prozess gegen deren früheren Geschäftsführer vor dem Abschluss. Das Urteil könnte vergleichsweise milde ausfallen. (c) proplanta
Die Schwurgerichtskammer stellte dem angeklagten früheren Geschäftsführer im Fall einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 190 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 26 Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten in Aussicht - verbunden mit einer Geldauflage. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann auch einen Fall der Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Der 49-Jährige gab am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg über seine Verteidiger zu, von der positiven Salmonellen-Probe gewusst und die Eier dennoch verkauft zu haben. Der Prozess soll am 17. März mit den Plädoyers und den letzten Worten des Angeklagten fortgesetzt werden. Am 26. März ist das Urteil vorgesehen.

Voraussetzung für die Verständigung sei gewesen, dass das Gericht die Auffassung der Verteidigung teile, nach der zwischen dem Tod eines Österreichers und den Produkten von Bayern-Ei kein Zusammenhang hergestellt werden konnte, sagte Anwalt Ulrich Ziegert.

Von den ursprünglich in der Anklage genannten 187 Erkrankungsfällen seien 26 Fälle übrig geblieben, bei denen eine Verurteilung wahrscheinlich sei. Zudem sei die Zahl der Betrugsvorwürfe von 473 auf 190 beschränkt und damit die Betrugssumme von 5,1 Millionen auf 1,6 Millionen Euro reduziert worden.

Im Laufe des Prozesses zeigte sich, dass es schwierig nachzuweisen ist, dass die von einer Salmonellen-Infektion Betroffenen tatsächlich aufgrund des Verzehrs von Bayern-Ei-Ware erkrankt waren. «Auf Anregung der Kammer ist deswegen das Verfahren beschränkt worden auf die Fälle, die man einigermaßen lückenlos nachvollziehen konnte», sagte ein Sprecher.

Der Vorsitzende Richter führte aus, dass die Behörden von der positiven Probe gewusst und die Auslieferung der Eier nicht unterbunden hätten. Hinsichtlich tierschutzrechtlicher Verstöße sagte er, dass damals noch kein wirkungsvolles Mittel gegen Milbenbefall bei Hühnern zur Verfügung gestanden habe und die Verantwortung für die Überbelegung eines Käfigs nicht zweifelsfrei dem Angeklagten zugeschrieben werden könne. Der Angeklagte verpflichtete sich seinem Anwalt zufolge, in Deutschland gewerblich keine Tiere mehr zu halten.

Der SPD-Verbraucherschutzexperte Florian von Brunn kritisierte die Verständigung. Es sei gut, dass der Prozess gegen den früheren Bayern-Ei-Chef zu Ende gehe und die Strafbarkeit von dessen Verhalten festgestellt werden dürfte. Aber: «Der anvisierte Deal begeistert mich nicht.»

Von Brunn bezeichnete es als Skandal, «dass die Aufsichtsbehörden informiert waren, ohne die Auslieferung unterbunden zu haben, und das jetzt zu einem milden Urteil führt.» Von Brunn forderte: «Wir brauchen eine gläserne und lückenlos dokumentierte Lieferkette der Produkte von der Herstellung bis zum Verbraucher.» Der Schutz von Menschen müsse über dem Profit stehen.

Überdies sagten am Dienstag zwei Zeuginnen aus Frankreich aus. Eine der beiden hatte 2014 eine Schokoladen-Nachspeise mit rohen Eiern zubereitet. Nach dem Essen waren sie selbst, ihr Sohn, der Sohn einer Nachbarin - der zweiten Zeugin - sowie weitere Personen erkrankt.
dpa/lby
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