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30.12.2010 | 12:45 | Kalbfleisch- Produktion 

Zusammengehen von Fleischfirmen nur unter Auflagen

Bonn - Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der beiden führenden europäischen Kalbfleischproduzenten unter Auflagen erlaubt.

Kalbfleisch
Das Unternehmen Van Drie aus den Niederlanden darf demnach die ebenfalls niederländische Alpuro übernehmen, muss dafür aber seine deutschen Gesellschaften verkaufen. Dabei handelt es sich nach Angaben des Kartellamtes vom Mittwoch um die Van Drie Deutschland GmbH, die Schils GmbH und die Naturalys GmbH, die alle drei in Wettringen bei Münster ansässig sind.

«Auf dem deutschen Markt für den Vertrieb von Kalbfleisch wäre infolge des Zusammenschlusses eine marktbeherrschende Stellung entstanden», teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit. «Durch die Verpflichtung, die Kälbermastkapazitäten von Van Drie in Deutschland zu veräußern, werden Chancen für mehr Wettbewerb durch konkurrierende Anbieter eröffnet.» In den Niederlanden und in Italien haben die Wettbewerbsbehörden die Übernahme bereits erlaubt, wie ein Sprecher des Bundeskartellamts in Bonn erläuterte. (dpa)
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