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14.01.2016 | 12:43 | Verbrauchermesse 

Baden-Württemberg auf Internationaler Grüner Woche

Stuttgart - Auf der 90. Internationalen Grünen Woche, der weltweit größten Messe rund um Lebensmittel, präsentiert sich Baden-Württemberg ab Freitag (15. Januar) in Berlin als Genießerland.

Spezialitäten aus Baden-Württemberg
(c) proplanta
„Baden-Württemberg macht Lust auf Genuss. Rund um unsere Gartenwirtschaft präsentieren sich Erzeuger und Hersteller aus dem ganzen Land mit typischen regionalen Spezialitäten und mit touristischen Angeboten in unseren attraktiven Natur- und Kulturlandschaften.“

„Besucherinnen und Besucher können Spezialitäten von der Schwäbischen Maultasche bis zum Schwarzwälder Schinken bei einem guten Schluck Wein, Bier oder Streuobstsaft probieren oder sich einen Eindruck machen vom Nationalpark Schwarzwald. Baden-Württemberg ist immer eine Reise wert“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Mittwoch (13. Januar) im Vorfeld der Grünen Woche.

Am Freitag wird der Minister bei einem Rundgang sowohl den baden-württembergischen Messeauftritt in Halle 5.2.b als auch die Stände anderer Austellerinnen und Austeller aus dem Land besuchen.

In der Debatte um eine eingängige, einfache und einheitliche Kennzeichnung, um den Kauf von Fleisch und Wurst aus besonders tiergerechter Haltung zu erleichtern, verwies Minister Bonde auf seinen Vorschlag, die Kennzeichnung von Frischfleisch an die Eierkennzeichnung anzulehnen: „Die Eierkennzeichnung mit einfachen Zahlencodes hat sich bewährt und ist bei Verbraucherinnen und Verbrauchern breit bekannt. Der Vorschlag von Baden-Württemberg ist es, die Kennzeichnung von Frischfleisch daran anzulehnen, um Transparenz in den Markt zu bringen.“

Dabei könnte 0 für Bio-Haltung stehen, 1 für Weidehaltung oder Auslauf, 2 für mehr Platz im Stall und 3 für den gesetzlichen Mindeststandard. „Davon könnten auch die Landwirtinnen und Landwirte profitieren, denn sie können gerade in der konventionellen Haltung ihre Anstrengungen für mehr Tierschutz darstellen und so höhere Preise begründen.“
MLR-BWL
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