Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
09.01.2016 | 07:04 | Bierverordnung 

Grüne Woche 2016: Deutsche Brauer feiern 500 Jahre Reinheitsgebot

Berlin - Die Internationale Grüne Woche Berlin 2016 (15.-24.1.) steht beim Deutschen Brauer-Bund ganz im Zeichen des Reinheitsgebotes. Die weltbekannte Bierverordnung wird im April 500 Jahre alt.

Reinheitsgebot seit 500 Jahren
(c) proplanta
Die deutschen Brauer bieten in der ProBier-Markthalle 12 einen ersten Vorgeschmack auf das genussvolle Jubiläum.

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage hat das 500 Jahre alte Reinheitsgebot für die Verbraucher in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert: 85 Prozent der Deutschen sprechen sich dafür aus, dass das Reinheitsgebot für Bier weiterhin Bestand haben soll und keine anderen Zutaten für Bier erlaubt sein sollten als Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Unter den Biertrinkern liegt die Zustimmung sogar bei 90 Prozent (1004 Befragte, Forsa, November 2015).

Der Deutsche Brauer-Bund lädt Vertreter der Medien ein, sich im Rahmen eines Presseempfangs über die deutsche Biervielfalt und das Jubiläum des Reinheitsgebotes zu informieren. Der Presseempfang der Brauer findet statt am

Freitag, 15. Januar 2016, von 12 bis 14 Uhr im Messeforum der deutschen Brauer (Stand 114) in der ProBier-Markthalle 12.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, und der Leiter der Deutschen BierAkademie, Biersommelier Markus Raupach, werden gemeinsam mit Gästen die einmalige deutsche Biervielfalt vorstellen und einen Ausblick geben auf das Jubiläumsjahr 2016.

Das Reinheitsgebot für Bier war am 23. April 1516 im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen worden. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland.

Das weltbekannte Reinheitsgebot steht für die Verwendung hochwertiger Rohstoffe und die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik. Es gilt als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt, die Brauereien auf allen Kontinenten zum Qualitätsmaßstab nehmen.

Das Reinheitsgebot regelt nicht nur, was ins Bier darf, sondern vor allem, was zum Brauen nicht verwendet werden darf: Im Unterschied zu Brauereien im Ausland dürfen deutsche Brauereien, die Bier nach dem Reinheitsgebot herstellen und es auch so deklarieren, bis heute keine Aromen, keine Farbstoffe, keine Stabilisatoren, keine Enzyme, keine Emulgatoren und auch keine Konservierungsstoffe verwenden.

Das Bierbrauen bleibt nach wie vor auf die Verwendung der vier natürlichen Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe beschränkt – und ist dadurch deutlich aufwändiger und anspruchsvoller als in den meisten ausländischen Brauereien.
messe-berlin
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Brauereien setzen weniger Bier ab

  Kommentierte Artikel

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau

 Nachhaltiges Investieren lohnt sich