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20.06.2011 | 08:30 | Regionale Hochwasserschutz-Konzepte  

Hochwasserschutz rückt in den Fokus der Öffentlichkeit

Norden - „Nach dem Januar-Hochwasser und den Überschwemmungen in Südniedersachsen, an der Weser und der Elbe ist der Hochwasserschutz wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt:

Hochwasser
Vielen Kommunen und auch den Bürgerinnen und Bürgern wurde deutlich, dass es teilweise noch erhebliche Defizite vor der eigenen Haustür gibt", erklärte Umwelt-Staatssekretär Stefan Birkner am Donnerstag bei der Vorstellung des Jahresberichts des NLWKN.

Vorleistung für regionale Hochwasserschutz-Konzepte liefert das Land Niedersachsen mit Aktionsplänen zum Hochwasserschutz, Hochwasserschutzplänen sowie zukünftig mit Planungen im Sinne des Hochwasserrisikomanagements. Birkner: „Fest steht, dass dort, wo nicht Verbände die Aufgaben im Hochwasserschutz übernommen haben, die Gemeinde oder Stadt selbst die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und beispielsweise in den technischen Hochwasserschutz investieren muss. Wir stellen dafür Zuschüsse bereit und finanzieren in der Regel 70 Prozent der Kosten".

Auch die Partizipation der Bürger gewinne bei der Planung und Maßnahmenumsetzung beim vorsorgenden Hochwasserschutz zunehmende Bedeutung. Birkner: „Sie müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen, Hochwasserschäden zu minimieren. Außerordentliche Hochwasser werden für den Menschen oft dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind".

Für den Hochwasserschutz im Binnenland investiert das Land Niedersachsen 2011 rund 20 Millionen Euro. Insgesamt können damit rund 50 Vorhaben von Kommunen, Verbänden und des Landes fortgeführt oder neu begonnen werden.

Neben den großen Maßnahmen der letzten Jahre wie das Hochwasserrückhaltebecken bei Delmenhorst werden beispielsweise die Deichbaumaßnahmen an der Ems zwischen Aschendorf und Lehe sowie im Bereich Stedorf an der Aller fortgesetzt. 2010 hatte das Niedersächsische Umweltministerium insgesamt rund 28 Millionen Euro bewilligt und damit 76 Hochwasserschutz-Projekte auf den Weg gebracht. Weitere Details sind im Jahresbericht des NLWKN nachzulesen.

Mit Blick auf die Hochwasserereignisse im Januar 2011 betonte NLWKN-Direktor Siegfried Popp, dass der NLWKN seinem Anspruch als Dienstleister für Niedersachsen mit vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerecht geworden sei: „Der NLWKN hat seine Leistungsfähigkeit unter Beweis und im Hintergrund die Weichen dafür gestellt, dass die Menschen in den betroffenen Regionen von größeren Schäden verschont blieben".

In den Medien oft genannt wurde der überregionale Hochwasserwarndienst, der rechtzeitig vor Überschwemmungen an Weser, Aller und Leine sowie deren Nebenflüssen warnte. Der NLWKN bildet gemeinsam mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte den Überregionalen Hochwasserwarndienst und gibt entsprechende Hochwassermeldungen heraus. Schon von August bis November 2010 war der NLWKN an neun Tagen im Einsatz, weil sich im Einzugsbereich der Weser Überschwemmungen ankündigten; es folgte im Januar 2011 ein dreiwöchiger Dauereinsatz.

Im Jahresbericht 2010 des NLWKN ist auch eine Bilanz der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten nachzulesen. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz - der NLWKN arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, diese Gebiete möglichst rasch vorläufig zu sichern. In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von 7136 Kilometern neu ausgewiesen oder aktualisiert werden. Seit 2005 sind 2550 Kilometer abgearbeitet; das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt", fasste Birkner zusammen.

Der NLWKN ermittelt die flächenhafte Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete. Die Fachleute sprechen von der HQ100-Linie, weil die Grenzen der Überschwemmungsgebiete sich aus einem Hochwasser ergeben, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden - den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche Vorarbeit die Daten liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete bis Ende 2013 durch, so schreibt es das Wasserhaushaltsgesetz vor. (PD)
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