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27.09.2015 | 09:00 | EFSA-Publikation 

15 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe schädigen Hormonhaushalt von Mensch und Tier

Parma - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann bei vorerst 15 Wirkstoffen, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, eine schädigende Wirkung auf den Hormonhaushalt von Mensch und Tier nicht ausschließen.

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe
(c) pixdesign123 - fotolia.com
Das geht aus einer diese Woche erschienenen EFSA-Publikation hervor, mit der die bisherigen Ergebnisse zusammengefasst werden. Unter den problematischen Stoffen finden sich beispielsweise das Fungizid Iprovalicarb, das Herbizid Flumioxazin und das Insektizid Pymetrozin. Für weitere 24 Stoffe legen die verfügbaren Informationen laut EFSA keine besonderen Bedenken nahe. Allerdings wurden für das Herbizid Triasulfuron sowie für Thiabendazol, mit dem die Schalen von Zitrusfrüchten behandelt werden, Datenlücken festgestellt, die geschlossen werden sollen.

Die Bewertung der EFSA ist Teil der vom EU-Recht vorgegebenen Notwendigkeit zur Ermittlung eventueller Auswirkungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf den Hormonhaushalt. Da es eindeutige Vorgaben zur Bestimmung endokrin wirksamer Stoffe noch nicht gibt, orientiert sich die EU-Behörde bislang an den derzeit gültigen Übergangskriterien, beispielsweise zu krebserregenden Effekten oder zur Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit.

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an Möglichkeiten, wie eine Hormonwirkung selbst nachgewiesen werden kann. Die EFSA räumt ein, dass die betroffenen Substanzen nach der Einführung spezifischer Kriterien eventuell anders bewertet werden könnten. Die Europäische Kommission teilte auf Anfrage mit, sie könnte im Einklang mit dem EU-Recht für bestimmte Substanzen Maßnahmen ergreifen, wenn von den Antragstellern fehlende Informationen ergänzt würden. Risikomanager würden dann auf Basis der EFSA-Bewertungen entscheiden, ob ein Eingreifen erforderlich sei. Entsprechende Aktionen könnten weitere Forschungsarbeiten oder eine Beschränkung der Verwendung bis hin zur Verweigerung der Zulassung umfassen. (http://www.efsa.europa.eu/de/supporting/pub/867e)
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