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11.06.2007 | 14:09 | Lebensmittelkennzeichnung 

Agrarminister beschließen bessere Kennzeichnung von Rindfleisch

Luxemburg - Rindfleisch von Kälbern und Jungtieren soll beim Verkauf in der EU künftig besser gekennzeichnet werden.

Rindfleisch
(c) proplanta
Die 27 Agrarminister beschlossen am Montag in Luxemburg eine entsprechende Verordnung. Demnach darf vom kommenden Jahr an die Bezeichnung «Kalbfleisch» nur noch für Tiere verwendet werden, die zum Zeitpunkt der Schlachtung höchstens 8 Monate alt sind. Fleisch von Tieren im Alter von 8 bis 12 Monaten muss «Jungrindfleisch» genannt werden, alles andere «Rindfleisch».

Bislang seien Erzeugung und Vermarktung von Kalbfleisch in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt, erklärte die EU-Kommission zur Begründung. Dies habe unter anderem zu Unklarheiten bei den Verbrauchern und unlauterem Wettbewerb geführt. So werden in den meisten EU-Ländern die Kälber hauptsächlich mit Milcherzeugnissen gefüttert und im Alter von weniger als 8 Monaten geschlachtet. Nur dieses Fleisch soll künftig noch «Kalbfleisch» genannt werden dürfen.

In einigen Ländern, darunter Dänemark, Spanien und den Niederlanden - werden die Tiere fast ausschließlich mit Getreide gefüttert und ab dem 10. Monat geschlachtet. Dieses Fleisch muss künftig als «Jungrindfleisch» bezeichnet werden. (dpa)
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