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10.10.2014 | 17:38 | Bundesgerichtshof 

Alkohol-Mixgetränk darf weiterhin Energy & Wodka heißen

Karlsruhe - Ein alkoholisches Koffein-Mixgetränk darf unter dem Namen «Energy & Vodka» vertrieben werden.

Keine Namensbeschränkung für Wodka
(c) proplanta
Für Verbraucher gehe aus dem Zutatenverzeichnis und weiteren Angaben auf der beanstandeten Aufmachung des Produkts ohne weiteres hervor, dass es sich um ein Mischgetränk handelt, das aus Wodka und einem Energydrink besteht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.

Der Schutzverband der Spirituosenindustrie hatte die Bezeichnung «Energy & Vodka» beanstandet, da sie Verbraucher in die Irre führe.

Die Mischung besteht zu gut einem Viertel aus Wodka und zu drei Vierteln aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk. Nach Ansicht des Verbandes vermittelt die Bezeichnung «Energy» unzulässigerweise, dass das Getränk fit mache. Der Verband sieht einen Verstoß gegen die europäische Health-Claim-Verordnung, die regelt, was auf Verpackungen von Lebensmitteln stehen darf und was nicht.

Der BGH folgte der Argumentation nicht. Weder werde mit der Bezeichnung unmittelbar noch mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass das Getränk besondere Eigenschaften besitzt. Es werde lediglich auf eine Eigenschaft des Produkts hingewiesen, «die alle Lebensmittel der entsprechenden Gattung aufweisen» (Az.: I ZR 167/12). (dpa)
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