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21.01.2015 | 05:00 | Prozessauftakt 

Angeklagter Jäger beteuert: Tödlicher Schuss versehentlich gefallen

Wunsiedel - Ein Jäger, der einen Mann mit einem Wildschwein verwechselt haben will, muss sich seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Wunsiedel verantworten.

Justizia
Ein Jäger hält einen Mann für ein Wildschwein und erschießt ihn. Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Der tödliche Schuss habe sich versehentlich gelöst, beteuerte der 54-Jährige zum Prozessauftakt. Er habe am 8. September 2012 kurz vor 5.00 Uhr vom Hochsitz aus Bewegungen in einem Maisfeld wahrgenommen und dort ein Wildschwein vermutet. Weil er sich aber dann doch nicht sicher war, habe er das Gewehr nach unten gerichtet. Dabei sei unbeabsichtigt der Schuss gefallen. Ein 26-jähriger Mann wurde tödlich getroffen.

Die Obduktion ergab, dass das Opfer unter Drogen stand. Die Verlobte des 26-Jährigen bestätigte vor Gericht, dass der Mann häufig unter Drogeneinfluss lange Strecken gelaufen sei und sich dabei auch immer wieder in Waldgebieten aufgehalten habe. Dort habe er auf Hochsitzen auch immer wieder Crystal Meth konsumiert.

Die Staatsanwaltschaft forderte, das Verfahren an das Landgericht Hof abzugeben. Der Jäger müsste sich dort wegen Totschlags verantworten.Der Richter wies das ab: Er könne keinen Vorsatz bei dem Angeklagten erkennen, man gehe weiter von Fahrlässigkeit aus.

Das öffentliche Interesse an dem Prozess war groß, längst nicht alle Zuhörer fanden im Sitzungssaal des Amtsgerichts einen Platz. Der Angeklagte entschuldigte sich unter Tränen bei den Angehörigen des toten Mannes. Ein Urteil soll am 29. Januar fallen. (dpa/lby)

Proplanta-Übersichtskarte "Tragische Unfälle in der Landwirtschaft/Forstwirtschaft"


Proplanta hat Unfallereignisse der letzten Jahre in einer Übersichtskarte zusammengestellt: Zum Agri-Maps-Projekt „Unfälle in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft

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