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19.01.2011 | 13:36 | Dioxin-Skandal 

Backhaus begrüßt Zulassungspflicht für gewerbliche Futtermittelbetriebe

Schwerin - Minister Dr. Till Backhaus begrüßt insbesondere die beschlossene grundsätzliche Einführung einer Zulassungspflicht für gewerbliche Futtermittelbetriebe, die Futtermittel für lebensmittelliefernde Betriebe herstellen.

Biotechnologie
(c) FikMik - fotolia.com
Auch die Ausnahme für die Primärproduktion oder für Betriebe, von denen nur ein geringes Risiko ausgehen kann, ist sachgerecht.

Der Vorschlag von Bundesministerin Aigner, nur eine Zulassungspflicht für fettverarbeitende Betriebe einzuführen, war zu kurz gegriffen und nicht problemlösend.

Auch die anderen Vorgaben, wie die Trennung von Produktionswegen zwischen Stoffen für die Futtermittelherstellung und Stoffen für die Nutzung zu anderen Zwecken, die Prüfung der Positivliste, die verbindlichen Vorgaben von Eigenkontrollen in den Futtermittelunternehmen und die Optimierung der amtlichen Überwachungssysteme seien geeignet, um das Verbrauchervertrauen wiederherzustellen.

Ein besonderes Anliegen Mecklenburg-Vorpommerns, so Minister Dr. Backhaus, sei die Verbesserung und Erleichterung der Verbraucherinformation. Er habe heute noch einmal deutlich gemacht, dass die Ausdehnung der Meldepflichten, z.B. auf Laboratorien, ein wichtiger Punkt sei, um die Gefahr eines Geschehens, wie dem aktuellen Dioxinskandal, zu minimieren.

Der gemeinsame Aktionsplan der Länder und des Bundes wurde auf dem heutigen Treffen der zuständigen Landesminister mit der Bundesministerin mit konkreten Fristen verabschiedet.

Minister Dr. Backhaus erhofft sich davon, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen auch für die Beschlüsse der Konferenz gelten und deren termingerechte Umsetzung geprüft wird.

Der Minister hält eine gesellschaftliche Diskussion über den Stellenwert unserer Lebensmittel und deren Erzeugung, Herstellung und Behandlung für erforderlich.

Ziel muss es sein, grundlegende Veränderungen herbeizuführen, die geeignet sind, zukünftige Skandale zu vermeiden. (pd)
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