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15.09.2010 | 14:15 | Lebensmittelsicherheit 

Baden-Württemberg: Kontrollen zu Pflanzenschutzmittel­rückständen in Beerenobst

Stuttgart - Von Januar bis August 2010 wurden am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart insgesamt 194 Beerenproben aus konventionellem Anbau und acht Beerenproben aus ökologischem Anbau auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Frische Beeren
(c) proplanta
Bei den Beeren aus konventionellem Anbau handelte es sich um 112 Proben Strauchbeeren (vor allem Johannisbeeren, Himbeeren und Stachelbeeren) und 82 Proben Erdbeeren vorwiegend aus einheimischem Anbau. Die Beeren wurden von den Lebensmittelkontrolleuren der Lebensmittelüberwachungsämter überwiegend auf Erzeugerebene oder bei Obstgroßmärkten entnommen. 

Bei 97 Prozent der Proben wurden die gesetzlich festgelegten Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände eingehalten. Der Anteil an Proben, der diese Werte nicht einhielt, war mit insgesamt drei Prozent gering. Keine der untersuchten Beerenproben war als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Gleichwohl zählt konventionell erzeugtes Beerenobst zu den Obstsorten, die einen erhöhten Anteil an Proben mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln aufweisen. 

Erdbeeren aus einheimischem Anbau fallen erneut positiv auf - diese waren in keinem Fall zu beanstanden. Nur drei Erdbeerproben ausländischer Herkunft (Ägypten, Griechenland) wiesen zu hohe Rückstände auf. Eine positive Bilanz zeigt sich auch bei den untersuchten Bio-Proben. Hier erfüllten bezüglich der Pflanzenschutzmittelrückstände alle acht untersuchten Bio-Beerenobstproben die Bestimmungen des ökologischen Anbaus. 
 
Bei Johannisbeeren und Stachelbeeren ist die Anzahl an Proben, bei denen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt wurden, die nicht für die Anwendung bei diesen Kulturen zugelassen beziehungsweise ausgewiesen sind , jedoch noch unbefriedigend und hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die zuständigen Behörden ermitteln in jedem Einzelfall die Ursachen dieser Rückstände und leiten geeignete Maßnahmen ein. Außerdem wird ein intensives Beratungsprogramm für die Erzeuger gestartet, um in der nächsten Saison die Situation zu verbessern.

 
Zusatzinformationen: 

Unzulässige Pflanzenschutzmittelrückstände in Beeren können beispielsweise durch Reste im Pflanzenschutzgerät von der vorhergehenden Behandlung anderer Obstkulturen verursacht werden oder durch ein Abdriften von Pflanzenschutzmitteln während der Behandlung von Nachbarkulturen, insbesondere bei klein parzellierten Obstanbauflächen. Ursachen können jedoch auch in der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln liegen, die zwar für andere Obstkulturen, jedoch nicht für die betreffende Kultur zugelassen beziehungsweise zur Anwendung genehmigt oder allgemein nicht zugelassen sind. 
 
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse sind auf der Internetseite des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart unter www.ua-bw.de bzw. www.cvuas.de abzurufen. 

Weitere Informationen und Merkblätter zum Pflanzenschutz finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de. (PD)
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