Das Innenministerium treibt die Pläne voran, das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol auf Getränkeautomaten und spezielle Bringdienste auszuweiten. «Wir sind da dran», sagte ein Sprecher von Innenminister Reinhold Gall (SPD) den «Stuttgarter Nachrichten» (Freitag).
Der Vorschlag für eine Gesetzesverschärfung solle in den nächsten Wochen den grün-roten Regierungsfraktionen sowie dem Kabinett vorgelegt werden. Ein Runder Tisch auf Initiative der Landesregierung hatte diese Maßnahmen vorgeschlagen.
Grünen-Innenexperte Uli Sckerl machte am Freitag klar, dass seine Fraktion zwar «selbstverständlich» auch über den Lückenschluss beim nächtlichen Verkaufsverbot reden werde. «Aber wir weisen darauf hin, dass es sich zum Beispiel bei den sogenannten Alkohol-Bringdiensten um vereinzelte Randerscheinungen handelt. Das kann nicht im Zentrum der Bemühungen stehen.»
Die Grünen erwarteten auch ein stärkeres Engagement der zuständigen Ministerien für Präventionsmaßnahmen, sagte Sckerl mit Blick auf den roten Koalitionspartner.
Baden-Württemberg ist das bislang einzige Bundesland, in dem von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr der Verkauf von Alkohol an Tankstellen und in Supermärkten nicht gestattet ist. Aus Sicht des Innenministeriums hat sich das vor fünf Jahren erlassene Verbot bewährt und sollte auf Getränkeautomaten und spezielle Bringdienste für Alkohol ausgeweitet werden, wie die Zeitung schreibt. Dort werde es oft umgangen.
Der Rund Tisch war ins Leben gerufen worden, um Maßnahmen gegen öffentliche Alkoholexzesse zu ergreifen. Die Forderung der Kommunen, Alkohol auf öffentlichen Plätzen zu verbieten, setzen Grüne und
SPD aber nicht um, weil er in den beiden Parteien nicht mehrheitsfähig ist. CDU-Innenexperte Thomas Blenke forderte Grün-Rot am Freitag trotzdem noch einmal auf, eine Rechtsgrundlage für zeitlich und örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote zu schaffen. Grünen-Politiker Sckerl wies diese Forderung umgehend zurück.
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke und FDP-Justizexperte Ulrich Goll gehen hingegen schon die bisherigen Pläne viel zu weit. Statt den Verkauf von Alkohol allgemein weiter einzuschränken, sollte bei der Prävention angesetzt werden, um den übermäßigen Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu senken, ohne die Freiheit aller einzuschränken. (dpa/lsw)