Das höchste europäische Gericht habe damit ein eindeutiges Signal gesetzt, dass bayerisches Bier vor Nachahmern und Trittbrettfahrern in ganz Europa geschützt bleiben soll, sagte
Brunner in München. Die Entscheidung komme nicht nur der Brauwirtschaft, sondern auch den Verbrauchern zugute. Was unter dem Begriff Bayern vermarktet wird, müsse auch im Freistaat hergestellt werden, so der Minister. Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die Bezeichnung „Bayerisches Bier“ durch EU-Recht geschützt ist und nur für Bier aus Bayern verwendet werden darf.
Auslöser für die Entscheidung war ein Rechtsstreit in Italien. Dort führt die holländische Bavaria-Brauerei verschiedene Marken mit dem Begriff „Bavaria“. Der Bayerische Brauerbund sieht darin eine Verletzung der EU-Verordnung zum Schutz der Bezeichnung „Bayerisches Bier“.
Die Bezeichnung „Bavaria“ sei irreführend, weil sie den Verbraucher zu der Annahme verleite, das angebotene holländische Bier stamme aus Bayern. Die Bavaria-Brauerei hält dagegen die EU-Verordnung für ungültig. Diese Auffassung hat der EuGH nun verneint und die Gültigkeit festgestellt. Im italienischen Rechtsstreit muss jetzt ein Gericht des Landes entscheiden, ob die in Italien eingetragene Marke „Bavaria“ irreführend ist und in gutem Glauben erworben wurde. Nur dann kann sie dort Bestand haben. Der Freistaat hat den Bayerischen Brauerbund vor dem Europäischen Gerichtshof unterstützt. (PD)